Markenrecht / Urheberrecht / Kunstrecht

Ohne eingetragene Marke laufen Sie Gefahr, Ihr Image und den Wiedererkennungswert Ihres Unternehmens zu verlieren. Wir entwickeln Lizenzverträge, damit auch Ihre Tochterunternehmen erfolgreich von der Bekanntheit Ihrer Marke profitieren können.

Zu einem Kanzleischwerpunkt der Fachanwälte für gewerblichen Rechtschutz gehört das Markenrecht. Der rechtliche Schutz von Marken spielt im Wirtschaftsleben eine zunehmende Rolle.

Als Marke können beispielsweise geschützt werden:
- Wortmarken (z.B. Produktnamen, Kennzeichen)
- Wort-/Bildkombinationen (z.B. ein Logo)
- Werbefiguren
- Verpackungsformen
- Farbmarken
- Hörmarken (Melodien)

Wir prüfen, Ihre Wunschmarke eintragungsfähig ist und übernehmen die Eintragung für Sie. Eine Markenanmeldung können wir sowohl national vor dem DPMA als auch eine Europamarke beim HABM für Sie veranlassen. Zudem melden wir Ihre Marke internationale bei der WIPO in Genf an.

Mehr Informationen zum Markenrecht finden Sie hier:

www.markenrechtkoeln.de

Das Urheberrecht entsteht durch Ihre kreative Leistung automatisch; für den Schutz des Urheberrechts und die wirtschaftliche Auswertung in Form von Lizenzverträgen stehen wir Ihnen zur Seite.

Mehr Informationen zum Kunstrecht finden Sie hier:

 www.kunstrechtkanzlei.de