Datenschutzverstoß wettbewerbswidrig

Erneut entschied ein Oberlandesgericht, dass ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß nach § 4 Nr. 11 UWG begründet (OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2012, Az. 6 U 38/11). Andere Gerichte halten Datenschutzverstöße weiterhin für wettbewerbsrechtlich neutral und sehen darin insbesondere keine Marktverhaltensregelung. Damit entwickelt sich hier wie vor einigen Jahren bei der Beurteilung von Google AdWords erneut ein Bereich, in dem der Ausgang des Rechtsstreits ganz entscheidend vom Gerichtsstand abhängt.

 

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Rechtsverletzung durch Snippets/ Autcompletefunktion

Der Bundesgerichtshof hob heute ein Urteil auf, mit dem das OLG Köln den Unterlassungsantrag gegen Google abgewiesen hatte. Die Kläger wenden sich dabei gegen die automatische Ergänzung ihres als Suchbegriff eingegebenen Namens mit den Wörtern Betrug bzw. Scientology. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass dies eine Persönlichkeitsrechtsverletzung beinhalte, wenn die Aussage unwahr ist. In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung bleibt es dabei, dass die Haftung eine vorherige Mitteilung voraussetzt. Es ist mithin nicht erforderlich, dass der Algorithmus bereits so programmiert wird, dass entsprechende Kombinationen von vornherein ausgeschlossen wären. Ausreichend aber auch erforderlich ist es jedoch, dass der Suchmaschinenbetreiber auf einen entsprechenden Hinweis hin künftige Rechtsverletzungen unterbindet. (Quelle: Pressemitteilung 087/2013 vom 14.05.2013, Az. BGH VI ZR 269/12)

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