Am 25.10.2017 hat unsere Rechtsanwältin Yasmin Mahmoudi am Symposium „Ein Jahr Kulturgutschutzgesetz – Individuelle und kollektive Interessen im Widerstreit“ der Universität Regensburg teilgenommen.

Im Rahmen der Veranstaltung berichtete Yasmin Mahmoudi rückblickend über „Ein Jahr Kulturgutschutzgesetz aus rechtlicher Sicht“. Dabei führte sie an, dass es auch 12 Monate nach Inkrafttreten immer noch viele Personen gibt, die sich mit der neuen Gesetzgebung nicht auskennen – so haben viele Kunstsammler Probleme zum Beispiel Ausfuhranträge korrekt auszustellen. Den Grund sieht sie darin, dass die Provenienzforschung sich aufgrund der erhöhten Sorgfaltspflichten sehr zeit- und kostenintensiv gestaltet – als Beispiel führte sie hier den Kunsthändlersohn Cornelius Gurlitt an. Des Weiteren ging sie auf die hohe Anzahl von Ausfuhranträgen ein, von denen keiner zu einem Kulturgutschutz nach dem neuen KGSG geführt habe. Hierbei blieb auch nicht unerwähnt, dass Kunstwerke oft niedriger dotiert werden, um die Wirkung des KGSG zu beschränken. Die niedrigere Schätzung führt hierbei oft dazu, dass kein Ausfuhrverbot besteht, da die Alters- und Wertgrenzen bei Gemäldeausfuhren auf dem europäischen Binnenmarkt bei 75 Jahren und 300.000 Euro liegen. Eine Strafbarkeit leitet sich aus dieser inzwischen gängigen Praxis allerdings nicht ab.

Drei weitere Vorträge und Referenten ergänzten das Symposium:

  • Das Kulturgüterfluchtgesetz und seine Profiteure, Prof. Dr. Nils Büttner, Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
  • Das Kulturgutschutzgesetz im Vergleich mit der Situation in der Schweiz, Dr. Matthias Frehner, Kunstmuseum Bern
  • Individuum, Staat und internationale Gemeinschaft: Schutzdimensionen des internationalen Kulturgüterrechts, Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack, Universität Regensburg

Zum Abschluss folgte eine Diskussionsrunde mit allen Referenten und eine erste Bilanz zum neuen Kulturgutschutzgesetz wurde gezogen. Dabei wurde resümiert, dass es durchaus noch Punkte gibt, die das Gesetz erweitern könnten, wie zum Beispiel ein fester Kriterienkatalog, um zu entscheiden, ob ein Kunstwerk als Kulturgut zu schützen ist oder nicht.

„Die Welt“ berichtete in der Ausgabe vom 04.11.2017 im Ressort „Kultur & Gesellschaft“ unter dem Titel „Enteignung ist keine Lösung – Oder doch? Juristen und Wissenschaftler diskutieren den Status quo nach einem Jahr Kulturgutschutzgesetz. Aus der Kunstgeschichte kommt ein radikaler Vorschlag.“

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