namen schützen lassen für unternehmenWarum ist das Namen schützen lassen für Unternehmen so wichtig?

Viele Unternehmen stellen sich die Frage, ob der Schutz ihres Firmennamens bzw. Unternehmensnamens in rechtlicher Hinsicht geboten ist. Firmennamen haben eine wichtige wirtschaftliche Bedeutung für den Erfolg eines Unternehmens. Sie sind ein Unternehmenskennzeichen, durch das der Träger des Namens seine Individualität, sowie seine Identität im Geschäftsbetrieb nach außen hin festigen kann. Die Pflege des Firmennamens ist für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens absolut unerlässlich. Die Bezeichnung Firma ist dabei ein Synonym für den Namen eines Unternehmens. Damit bei einem geschäftlichen Erfolg keine andere Wirtschaftseinheit unter dem gleichen Namen operieren kann wie das eigene Unternehmen, sollte man diesen Namen schützen lassen. Nur auf diese Weise können zukünftige Verwechslungen mit anderen Unternehmen am Markt ausgeschlossen werden und der eigene wirtschaftliche Erfolg wird nicht gefährdet. Dabei sollte auch der Namensschutz der Marke oder mehrere Marken des Unternehmens nicht vergessen werden.

Doch welche Namen können eigentlich geschützt werden? Geschützt werden können nach §12 BGB nicht nur die Namen von natürlichen Personen, sondern auch die Bezeichnung, unter der eine juristische Person operiert. Beispiele für juristische Personen sind unter anderem  Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG) oder Vereine und Gewerkschaften. Aus der Schutznorm des § 12 BGB ergibt sich, dass Unternehmen, deren Recht zum Gebrauch eines Namens dadurch verletzt wird, dass andere unbefugt den gleichen Namen verwenden, eine Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen können. Als Namen schützen lassen kann man sich übrigens auch Abkürzungen oder andere namensartigen Kennzeichen. Geschützt ist die geschäftliche Bezeichnung einer Firma übrigens nicht erst mit einer Eintragung im Handelsregister, sondern schon dann, wenn sie im Geschäftsverkehr verwendet wird. Der gewerbliche Namensschutz verfolgt vor allem den Zweck, Unternehmen untereinander vor Verwechslungen zu bewahren.

Wie kann man einen Namen schützen lassen?

Um den eigenen Namen rechtlich schützen zu lassen, muss man ihn nicht zwangsläufig als Marke beim Patent – und Markenamt eintragen lassen. Die Frage danach, „wie kann ich einen Namen schützen lassen“, muss in mehreren Schritten beantwortet werden. Bevor man sich nach einer Unternehmensgründung für einen Firmennamen entscheidet, sollte man eine Recherche im Handelsregister und im Internet betreiben, ob bereits ein anderes Unternehmen unter diesem Namen sein Gewerbe betreibt. Ist dies der Fall, sollte man von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, ob der Namensschutz dennoch Sinn macht. Dies könnte dann gegeben sein, wenn das Unternehmen, das bereits unter dem eigenen Wunschnamen operiert, in einer völlig anderen Branche tätig ist und zudem in einem völlig anderen Teil von Deutschland seinen Geschäften nachgeht. Dennoch sollte einem auch in diesem Fall beim eventuellen Namen schützen lassen bewusst sein, dass es zu rechtlichen Konflikten mit dem älteren Namensinhaber kommen kann. In diesem Zusammenhang sollte man die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zum Recht der Gleichnamigen kennen. Diese besagen, dass jemand der seinen Familiennamen schützen lassen möchte, um unter ihm einen Geschäftsbetrieb zu betreiben, grundsätzlich nicht daran gehindert werden darf. Zu diesem Zweck muss jedoch derjenige, der als prioritätszweiter seinen Namen schützen lassen möchte dafür Sorge tragen, dass es zu keinerlei Verwechslungen mit dem ursprünglichen Namensinhaber kommen kann. Gelingt dies, muss der Inhaber des prioritätsälteren Namensrechts, die gleich oder sehr ähnlich lautendende Verwendung des Namens durch den Gleichnamigen dulden.

Name schützen lassen – Wie schütze ich einen Namen?

Der Prozess einen Namen schützen zu lassen sollte wenn möglich nicht in Eigenregie, sondern mit Hilfe eines Rechtsanwalts vorgenommen werden. Der Namensschutz beginnt mit der Aufnahme des Geschäftsbetriebes unter der ausgewählten Namensbezeichnung. Schon zu diesem Zeitpunkt sollten also die Recherchen zu anderen Unternehmen mit eventuell gleich lautenden Firmennamen abgeschlossen sein. Ein weiterer Schritt in Sachen Namen schützen lassen ist die Eintragung des Firmennamens ins Handelsregister. Dies kann auch für Unternehmensformen sinnvoll sein, für die keine Pflicht zur Eintragung besteht. Durch diesen Eintrag kann auch der Namensschutz vorangetrieben werden – jedoch nur in einem engen geografischen Bereich.

Was kostet es einen Namen schützen zu lassen?

Wer mit dem Gedanken spielt, seinen Firmennamen nach den Grundsätzen des §12 BGB und des § 15 MarkenG schützen zu lassen, sollte sich dabei von einem Anwalt betreuen lassen. Einen Namen schützen lassen ist nicht nur im Rahmen einer Markeneintragung möglich und kostet ohne diese Eintragung auch wesentlich weniger Geld. Wie hoch die Kosten für das Namen schützen lassen genau sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Kontaktieren Sie uns für eine umfangreiche Beratung und wir informieren Sie darüber wieviel der Namensschutz kosten wird. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

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