Zum 01.August 2012 tritt das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet, zum Schutze der Verbraucher, in Kraft. Schutzzweck dieses Gesetzes ist es, den Verbraucher bei Abschluss von kostenpflichtigen Verträgen im Internet vor unklaren, nicht transparenten und missverständlichen Situationen zu schützen, so dass dieser Kostenfallen im Internet als solche erkennen und umgehen kann.

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