In einer für Arbeitgeber positiven Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt, dass die mündliche Abrede, wonach die ersten 20 Überstunden im Monat mit dem Gehalt abgegolten sind, wirksam ist. Die Klage des Arbeitnehmers, der auch die ersten 20 Überstunden bezahlt haben wollte, wurde rechtskräftig abgewiesen. Das Gericht ging davon aus, dass die Vereinbarung nicht individuell ausgehandelt wurde, so dass es sich trotz der nur mündlich erfolgten Regelung um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) handele. Die Klausel sei auch nicht ungewöhnlich und nicht überraschend. Der Arbeitnehmer habe gewusst, was auf ihn zukomme.

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