Ein öffentlich rechtlicher Radiosender wurde von einem Fotografen erfolgreich wegen Verstoßes gegen die creative commons licence verurteilt. Der Sender verwendete das bei Flickr unter der CC-Lizenz veröffentlichte Bild auf seiner Website, nannte den Namen des Fotografen und verlinkte die Nutzungsbedingungen. Das Landgericht Köln gab am 05. März 2014 dem klagenden Fotografen recht, der vortrug, die Verwendung sei nicht von der ausdrücklich für „non-commercial“ Nutzung erteilten CC-Lizenz gedeckt. Der Radiosender wendete dagegen ein, dass es sich gerade nicht um eine kommerzielle Nutzung handele, sondern der öffentlich-rechtliche Auftrag erfüllt werde. Es sei insbesondere auf der Website weder Werbung geschaltet noch würde diese entgeltlich zur Verfügung gestellt. Dem hielt das Gericht entgegen, dass es sich jedenfalls um keine rein private Nutzung gehandelt habe. Das Urteil ist noch nicht rechctskräftig, LG Köln Az. 28 O 232/13.

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