Markenanmeldung beim DPMA
Schützen Sie ihre Marke und das Unternehmen durch eine Markenanmeldung beim DPMA (Deutsches Patent und Marken Amt) – wir helfen ihnen dabei!
Schützen Sie Ihre Marke und damit Ihr Unternehmen – wir helfen Ihnen dabei! Um die eigene Marke, Idee oder Grafik vor Nachahmern zu schützen, muss eine Anmeldung bzw. Eintragung beim DPMA, dem Deutschen Patent- und Markenamt, erfolgen. Das Deutsche Patent- und Markenamt räumt dem Markeninhaber nach Eintragung ein alleiniges Verwendungsrecht für eine begrenzte Zeit ein. Um sich vor Fehlern und damit wirtschaftlichen Schäden zu schützen, sollte die Anmeldung überprüft werden und fachgerecht erfolgen.
Wir prüfen, ob Ihre Wunschmarke anmeldefähig ist und übernehmen alle Schritte der Anmeldung für Sie. Unsere langjährig erfahrenen Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz unterstützen Sie gerne bei der Anmeldung Ihrer Marke und schützen Ihre Rechte.
Was wir für Sie tun im Überblick:
- nationale Markenanmeldung beim DPMA
- europaweite Markenanmeldung beim EUIPO
- internationale Markenanmeldung bei der WIPO in Genf
- Erstellung von Lizenzverträgen für Tochterunternehmen
- Schutz für Ihr bestehendes Markenrecht

Dr. Nathalie Mahmoudi
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Yasmin Mahmoudi
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz