Ihr Anwalt für die Beratung von NFTs

Non-Fungible Tokens (NFTs) werfen Rechtsfragen auf, nicht nur in der Kunstszene sondern auch beispielsweise bei StartUps und Sportteams. Wir beraten Sie in diesem dynamischen Markt. Egal ob Sie urheberrechtiche Fragen haben oder Lizenzbedingungen benötigen – wir stehen als starker Partner an Ihrer Seite.

Wir helfen Ihnen beim Erstellen transparenter Prozesse und beraten Sie ortsunabhängig. Vereinbaren Sie jetzt ein Telefonat oder Zoom Meeting mit unseren Fachanwälten.

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Unser Angebot für Sie

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Juristische Begleitung der Künstler beim Erstellen von NFT

Widerrufsrecht beim Kauf von NFT

Folgerecht nach § 32a UrhG bei NFT

U

Prüfung der Echtheit von NFTs

Weiterverkauf von NFTs

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Expertin für NFTs

Expertin für NFTs

Dr. Nathalie Mahmoudi (Rechtsanwältin)

Unsere Spezialisten klären auf:

Was sind NFTs, wie können Sie diese nutzen und wie können wir Ihnen beratend zur Seite stehen?

Mit NFTs wird der Kunstmarkt digital. Seit gut 15 Jahren sind wir als Kunstrechtsanwälte auf dem Markt etabliert. Nun erobern NFT die Kunstwelt in einem rasanten Tempo. Künstler, Sammler und Auktionshäuser erschließen völlig neue Wege. Die rechtlichen Herausforderungen, die mit NFTs verbunden sind, sind vielfältig und spannend. Nicht nur der Umstand, dass Rekordsummen für NFT bezahlt werden sondern auch die Tatsache, dass die Technologie noch neuartig ist, birgt neue Chancen. Die Blockchain Technologie, bisher primär durch Kryptowährungen bekannt, ist die neue Technologie, die sich hinter den Non-Fungible Token verbirgt. Unsere Expertise im Bereich Kunstrecht ermöglicht es uns für unsere Mandanten alle rechtlichen Fragen schnell und unkompliziert zu klären.

 

Häufig gestellte Fragen zu NFTs

Was ist ein NFT?

NFT ist ein Akronym für den englischen Begriff Non Fungible Token, zu deutsch ein nicht austauschbarer, digitaler Vermögenswert. Es handelt sich um Zeichenfolgen, die auf einer Blockchain gespeichert werden, wobei die Blockchain eine Kette miteinander verwobener Datensätze ist. Die Blockchain wird dabei fortlaufend erweitert, was die darin hinterlegten Inhalte fälschungssicher machen soll. Die einzelnen, miteinander verwobenen Datensätze werden nicht in einem Rechenzentrum oder in der Cloud zentral sondern dezentral gespeichert. Das NFT selbst kann ein digitales Kunstwerk sein oder ein sonstiger digitaler Vermögenswert.

Auch wenn NFT häufig als Synonym für digitale Kunst verwendet wird, hat nicht jedes NFT einen Kunstbezug. NFT können theoretisch alle digitalen Inhalte sein, neben Kunst auch Musik, Avatare oder andere Video-Spielinhalte aber auch ein Tweet, wie derjenige, der 2021 von Twitter Gründer Jack Dorsey für 2,9 Millionen US $ verkauft wurde.

Während die wohl bekannteste Blockchain die Kryptowährung Bitcoin ist, werden NFT heute meist in der Blockchain Etherum gespeichert. Diese ermöglicht zusätzlich so genannte smart contracts, einen digital hinterlegten Vertrag.

Während die digitale Währung „Bitcoin“ wie reguläre Münzen oder Scheine beliebig austauschbar ist, man kann also einen Bitcoin durch einen anderen ersetzen, ist ein NFT einzigartig wie das Original eines Kunstwerkes in der analogen Welt. Es wird in einer digitalen wallet gespeichert

Der Käufer eines NFT erhält ein exklusives Recht an dem NFT. Dieses Recht kann anders als der Inhalt nicht kopiert werden. Der Inhalt, also die Optik und gegebenenfalls der Sound kann hingegen beliebig oft von Dritten vervielfältigt werden, so wie es zahlreiche Poster berühmter Kunstwerke, aber nur ein Original im Museum gibt.

NFT ermöglichen es den Künstlern, durch die in der Blockchain hinterlegten smart contracts, automatisch an jedem Weiterverkauf finanziell zu partizipieren.

Wo und wie können NFTs erworben werden?

NFTs können inzwischen über verschiedene Wege gekauft und verkauft werden – von der Galerie über Auktionshäuser, und Kunstmessen bis zu den einschlägigen, spezialisierten Internetplattformen, die jedenfalls derzeit noch das breiteste Angebot bieten. Online können NFT beispielsweise bei Anbietern wie OpenSea, Binance, Rarible, SuperRare, FTX, Behance und Nifty Gateway erworben werden.

NFT sind in den Fokus der breiteren Öffentlichkeit gerückt mit einer Auktion eines Beeple NFT bei Christies. Seit 2007 postete der Grafikdesigner Beeple regelmäßig Bilder bei Tumblr. 5.000 dieser Bilder fügte er zu einer NFT Collage zusammen. Das NFT erhielt einen Zuschlag von über 69 Millionen US $.

Im Herbst 2021 hat auch der deutsche Auktionsmarkt nachgezogen und NFT in das Programm aufgenommen. Auch die hippe Berliner Galerie König bietet NFT an, nicht zuletzt auf der hauseigenen Messe MISA und der Art Cologne wurden NFT gezeigt.

NFT können jedenfalls dann, wenn Sie über die klassischen Vertriebswege wie Galerien, Kunstmessen und Auktionshäuser gekauft werden, mit allen üblichen Zahlungsmitteln bezahlt werden. Im Internet ist hingegen die Zahlung von NFT mit Kryptowährungen wie Bitcoins und Ethereum verbreitet. Umgekehrt hat das Auktionshaus Lempertz die Zahlung mit Kryptowährungen auch für analoge Kunst bereits angeboten, bevor das Beeple NFT bei Christie’s überhaupt zum Aufruf kam.

Rechtliche Verhältnisse von NFT

Wie sind die Besitzverhältnisse geregelt?

Der Erwerber eines NFT kauft rechtlich eine ausschließliche Lizenz an dem NFT. Als solcher ist er in einer eigentümerähnlichen Stellung. Diese Position ist übertragbar und insbesondere auch vererbbar. Problematisch ist jedoch, wenn die Zugangsdaten verloren gehen. Damit ist der Zugang zum und die Verfügungsmacht über das NFT praktisch dauerhaft entzogen. Es empfiehlt sich daher, diese Daten an einem sicheren Ort, zum Beispiel in einem Bankschließfach, bei einem Rechtsanwalt oder Notar zu hinterlegen. Der Erwerber ist auch alleiniger Besitzer des digitalen Originals. Dritte haben aber in der Regel unbeschränkten Zugang auf optisch mit dem digitalen Original identische digitale Kopien.

Urheberrecht bei NFTs

Unterliegen NFT dem Schutz des Urheberrechts? Hier sind zwei Fragestellungen zu unterscheiden:

Verletze ich Urheberrechte, wenn ich die urheberrechtlich geschützten Inhalte eines Dritten für ein NFT nutze?

Diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt. Die Relevanz wird jedoch durch bereits gerichtsanhängige Rechtsstreitigkeiten belegt. So wehrt sich aktuell ein großes Filmstudio gegen die Verwertung eines Drehbuchs als NFT, da dem Filmstudio alle Urheberrechte, seien sie bekannt oder unbekannt, übertragen wurden.

Die Urheberrechte sind aber nur verletzt, wenn die Tokenisierung eine eigene Nutzungsart oder ein Anwendungsfall einer bereits bestehenden Nutzungsart darstellt. So wäre es denkbar, in dem digitalen Original eine Vervielfältigung zu sehen oder eine Form der öffentlichen Wiedergabe. In beiden Fällen wäre eine Urheberrechtsverletzung durch das NFT gegeben. Denkbar ist jedoch auch der gegenteilige Ansatz, wonach das NFT gar keine urheberrechtliche Relevanz hat, da sie dem Inhaber nur den Werkgenuss ermöglicht. Vorläufiges Fazit ist daher, dass ein Prozess- und Kostenrisiko besteht, wenn das NFT fremde Inhalte tokenisiert.

Genießt das NFT selbst urheberrechtlichen Schutz?

Grundsätzlich ist das Gesetz auch für zuvor unbekannte Nutzungsarten anwendbar. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um ein Werk iSd Urheberrechtsgesetzes handelt, also eine persönliche, geistige Schöpfung. Dies erfordert ein menschliches Handeln. Rein durch Künstliche Intelligenz (KI/AI) generierte Arbeiten können daher zwar Kunst sein und auf dem Kunstmarkt Millionenbeträge erzielen, wie die bereits 2018 bei Christie’s versteigerte Arbeit „Edmond de Belamy“, die einen Zuschlag von 432.500 US $ erzielte, jedoch gleichwohl die Schwelle für ein urheberrechtlich geschütztes Werk nicht erreichen.

Bei NFT ist daher zu unterscheiden. Ist lediglich die Tokenisierung digital erfolgt, die dahinter liegende Arbeit aber das Ergebnis einer persönlichen geistigen Schöpfung, ist der Anwendungsbereich des Urheberrechts eröffnet. Das NFT unterscheidet sich dann nur graduell von anderen Werken bildender Kunst, bei denen die Umsetzung auch nicht durch den Künstler selbst, sondern durch Gehilfen erfolgt, zB die Konstruktion einer Statue durch eine Werkstatt. Wenn hingegen der menschliche Beitrag des Künstlers nur in der Auslösung eines Algorithmus liegt und gegebenenfalls der Auswahl unter mehreren zufälligen Ergebnissen, dann ist die so geschaffene Arbeit unabhängig vom Marktwert kein urheberrechtlich geschütztes Werk.

Geldwäsche

Der Handel mit NFT ist unreguliert und beinhaltet in vielen Fällen die Zahlung mit Kryptowährungen. Während für den regulären Kunsthandel wie Galerien und Auktionshäuser die Einhaltung der „Know Your Customer“ Regeln selbstverständlich ist, scheint dies jedenfalls nicht der Standard aller einschlägigen Internetplattformen zu sein.

Fälschungen

Die Faszination für NFT wird auch dadurch ausgelöst, dass durch die verwendete Blockchaintechnologie scheinbar Fälschungssicherheit besteht. Richtig ist, dass Dritte die Blockchain kaum manipulieren können, falsch ist die Schlussfolgerung, dass es dem Medium NFT immanent sein soll, fälschungssicher zu sein. Wie in der klassischen Malerei ist der Täuschungsfaktor bei den bereits bekannten Fällen vorgelagert: Jemand behauptet, er sei Beispielsweise Banksy und erstellt dann ein NFT, das zwar als solches nicht manipuliert ist, jedoch schlicht nicht von Banksy stammt. Diese Täuschung über den Urheber respektive Künstler bleibt auch bei NFT möglich und ist in der Praxis auch schon erfolgt.

Öffnungszeiten

Montag 08:00–18:00
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Adresse

Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte mbB
Beethovenstr. 4
50674 Köln

Was unsere Kunden über uns sagen

Die fachliche Kompetenz in diesem äußerst schwierigen und für Laien kaum verständlichen juristischen Metier, gepaart mit der Fähigkeit, dies dennoch dem Mandanten plausibel und verständlich und somit nachvollziehbar zu machen. 

Vertrauen entstand bereits im ersten Kontakt und vertiefte sich über die Jahre hinweg in dieser Form der Zusammenarbeit in einem besonderen Maß! Für mich und mittlerweile sogar einige meiner Geschäftspartner im In – und Ausland die erste Adresse, wenn es um Markenrecht geht! 

Für mich gibt es daher nur ein Wort: DANKE.

Harald Lutze-Panzenell

Geschäftsführer, halupa Management

Den ersten Kontakt hatte die Firma Eleven & Sun GmbH mit der Kanzlei Dr. Mahmoudi & Partner in 2017 bezüglich diverser Markenanmeldungen.

Seitdem verlassen wir uns gänzlich bei Markenanmeldungen als auch Vertragserstellungen und Beratungen mit Geschäftspartnern Dr. Mahmoudi & Partner. Die Kanzlei arbeitet sehr genau und zuverlässig. Der Kontakt zum Klienten ist jederzeit professionell und freundlich.

Wir sind sehr zufrieden mit der gemeinsamem Zusammenarbeit und wünschen, dass diese auch weiterhin bestehen bleibt. Mit 

M.A. Bahnmanyar

Geschäftsführer, Eleven & Sun GmbH

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