Nach geltendem Recht beträgt die Schutzdauer für Musiker und Sänger lediglich 50 Jahre und ist damit deutlich kürzer, als die Schutzdauer für Komponisten und bildenden Künstler, die erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers endet. Die Initiaitve sieht vor, die Schutzdauer für Sänger und Musiker auf 95 Jahre auszudehnen. zudem plant die EU die Einführung eines Fonds, mit dem die Rente gerade von Studiomusikern gesichert werden soll.

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