Der für die Künstlersozialkasse zuständige 3. Senat des Bundessozialgerichts entschied, dass die Werbeauftritte der Profiboxer Wladimir und Vitali Klitschko nicht abgabepflichtig im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes sind (Az B 3 KS 1/07 R). Damit hob das Gericht die anderslautende Entscheidung des Sozialgerichts Hamburg (Az S 22 KR 1334/04) auf. Die Entscheidung dürfte im Hauptsacheverfahren auch zu einer Aufhebung des Urteils des Hessischen Landessozialgerichts führen, indem dieses den Werbeauftritt Dirk Nowitzkis für die ING DiBA als künstlerisch wertete (Az L 8 KR 214/06 ER).

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