Seit dem 16.03.2020 findet der Schulbetrieb auf Grund der Coronakrise nicht respektive nur eingeschränkt statt. Je mehr Lockerungen vorgenommen werden desto unverhältnismäßiger ist die Nichtbeschulung von Kindern.

Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte mbB hat einen Eilantrag gestellt. Als Spezialist für Wissenschaftsrecht hat Prof. Lynen am 27.05.2020 einen Eilantrag gestellt. Gefordert wird die sofortige Wiederaufnahme der Beschulung im Präsenzunterricht.

Die Antragsteller verweisen bei ihrer Begründung unter anderem auf das verfassungsgemäße Recht auf Bildung im Grundgesetz und in der Landesverfassung. Die derzeit erfolgende Beschulung durch Aufgabenstellungen per E-Mail oder Datenplattformen ist unzureichend.

Nach Auffassung der Antragsteller stellt die Coronabetreuungsverordnung einen schweren Rechtseingriff dar, der zum jetzigen Zeitpunkt unverhältnismäßig geworden ist.

Mit einer Entscheidung des Gerichts wird Mitte Juni gerechnet.

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