Heute wurde im Bundesgesetzblatt eine Verordnung veröffentlicht, die ein neues Muster für Widerrufsbelehrungen enthält. Die Verordnung tritt am 1. April in Kraft. Das Muster sollte von Unternehmen nicht ungeprüft übernommen werden, da es zahlreiche Zusatzinformationen vorsieht, abhängig von der Besonderheit der angebotenen Waren oder Dienstleistungen.

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