Die Künstlersozialabgabe steigt 2011 von 3,9 % auf 4,1 %. Parallel sollen die Prüfungen ausgeweitet werden. Viele Unternehmer wissen nach wie vor nicht, dass sie zu den abgabepflichtigen Kreisen zählen. Hierfür ist ausreichend, dass sie regelmäßig künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen. Abgabepflichtig sind dabei so profane Aufräge wie die Gestaltung des Briefkopfs oder der Unternehmenswebsite, bei denen man nicht sofort an Kunst oder eine spezielle Abgabe denkt. Bei einer Prüfung müssen die Beträge der vergangenen Jahre nachgezahlt werden. Wenn dem Unternehmen Verschulden vorgeworfen werden kann, dann kommt ein teures Ordnungsgeld hinzu.

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