Nach langem Streit hat jetzt auch der EuGH die Eintragung des Lindtgoldhasen als Formmarke mangels Unterscheidungskraft abgewiesen. Der BGH, der für die deutsche Marke ebenfalls schon entscheiden sollte, ob eine Eintragung möglich sei, verwies die Sache an die Vorinstanz, da der als Anlage zur Akte gegebene Schokoladenhase verschwunden war.

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