Das Landgericht Hamburg entschied letzten Monat über die Verhaltens- und Kontrollpflichten des Videoportalbetreibers YouTube, ab Kenntniserlangung einer Urheberrechtsverletzung. Durch diese Entscheidung wurden seitens des Gerichts die urheberechtlichen Pflichten eines jeden Videoportalbetreibers verifiziert.

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