Die beliebte Pumucklfigur war in der letzten Zeit wiederholt Gegenstand urheberrechtlicher Gerichtsverfahren. Am vergangenen Donnerstag entschied das Landgericht München I (Az 7 O 8427/07) nunmehr zugunsten der Zeichnerin. Sie hatte gemeinsam mit einem Münchner Fernsehsender einen Kindermalwettbewerb initiiert. Die Kinder sollten eine Freundin für den Kobold zeichnen. Der Antrag der Autorin, den Wettbewerb mittels einstweiliger Verfügung verbieten zu lassen, wurde abgewiesen. In dem jetzt entschiedenen Hauptsacheverfahren wurde die Entscheidung vom Mai 2007 bestätigt und der Antrag der Autorin auf Schadenersatz zurückgewiesen.