Ihr Anwalt für Markenrecht

Sie möchten eine Marke anmelden? Ihr Marke wurde verletzt oder Ihnen wird eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen?

Wir beraten Sie deutschlandweit bei der Durchsetzung Ihrer Rechte – professionell und ortsunabhängig. Vereinbaren Sie jetzt ein Telefonat oder Zoom Meeting mit unseren Fachanwälten. 

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Unser Angebot für Sie

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Überprüfung Ihrer Wunschmarke

Wir prüfen, Ihre Wunschmarke eintragungsfähig ist und beraten Sie umfassend zu Ihren Vorstellungen.
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Markenanmeldung

Wir übernehmen die nationale (DPMA) und internationale Markenanmeldung (EUIPO) für Sie.

Hilfe bei Markenverletzungen

Bei Abmahnungen, Widersprüchen gegen Ihre Marke oder einstweiligen Verfügungen stehen wir Ihnen zur Seite.
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Beratung im Markenvertragsrecht

Bei der Prüfung und Erstellung von Lizenzverträgen sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.

Vertretung vor den Markenämtern

In Widerspruchs- und Löschungsverfahren vertreten unsere Spezialisten Sie vor den Markenämtern.

Sie suchen einen Anwalt für Markenrecht?

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns.

Dr. Nathalie Mahmoudi (Partner)

Dr. Nathalie Mahmoudi (Partner)

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Unsere Spezialisten klären auf: Was ist Markenrecht und weshalb ist es so wichtig?

Das Markenrecht definiert, was als Marke geschützt werden darf. Ohne eingetragene Marke laufen Sie Gefahr, Ihr Image und den Wiedererkennungswert Ihres Unternehmens zu verlieren. Zudem regelt es die Rechte und Pflichten der Markeninhaber gegenüber Dritten. Wir entwickeln Lizenzverträge, damit auch Ihre Tochterunternehmen erfolgreich von der Bekanntheit Ihrer Marke profitieren können.

Das Markenrecht gehört zum Tätigkeitsschwerpunkt der Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Der rechtliche Schutz von Marken spielt im Wirtschaftsleben eine zunehmende Rolle. Als Marke können beispielsweise geschützt werden:

  • Wortmarken (z.B. Produktnamen, Kennzeichen)
  • Wort-/Bildkombinationen (z.B. ein Logo)
  • Werbefiguren
  • Verpackungsformen
  • Farbmarken
  • Hörmarken (Melodien)

Wir prüfen, Ihre Wunschmarke eintragungsfähig ist und übernehmen die Eintragung für Sie. Eine Markenanmeldung können wir sowohl national vor dem DPMA als auch eine Europamarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) für Sie veranlassen. Zudem melden wir Ihre Marke international bei der WIPO in Genf an.

Öffnungszeiten

Montag 08:00–18:00
Dienstag 08:00–18:00
Mittwoch 08:00–18:00
Donnerstag 08:00–18:00
Freitag 08:00–18:00

Adresse

Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte mbB
Beethovenstr. 4
50674 Köln

Was unsere Kunden über uns sagen

Die fachliche Kompetenz in diesem äußerst schwierigen und für Laien kaum verständlichen juristischen Metier, gepaart mit der Fähigkeit, dies dennoch dem Mandanten plausibel und verständlich und somit nachvollziehbar zu machen. 

Vertrauen entstand bereits im ersten Kontakt und vertiefte sich über die Jahre hinweg in dieser Form der Zusammenarbeit in einem besonderen Maß! Für mich und mittlerweile sogar einige meiner Geschäftspartner im In – und Ausland die erste Adresse, wenn es um Markenrecht geht! 

Für mich gibt es daher nur ein Wort: DANKE.

Harald Lutze-Panzenell

Geschäftsführer, halupa Management

Den ersten Kontakt hatte die Firma Eleven & Sun GmbH mit der Kanzlei Dr. Mahmoudi & Partner in 2017 bezüglich diverser Markenanmeldungen.

Seitdem verlassen wir uns gänzlich bei Markenanmeldungen als auch Vertragserstellungen und Beratungen mit Geschäftspartnern Dr. Mahmoudi & Partner. Die Kanzlei arbeitet sehr genau und zuverlässig. Der Kontakt zum Klienten ist jederzeit professionell und freundlich.

Wir sind sehr zufrieden mit der gemeinsamem Zusammenarbeit und wünschen, dass diese auch weiterhin bestehen bleibt. Mit 

M.A. Bahnmanyar

Geschäftsführer, Eleven & Sun GmbH

Häufig gestellte Fragen im Markenrecht

Die Marke: Worin besteht ihr Sinn und Zweck?
Marken wirken erinnernd. Sie geben anonymen Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens ein Gesicht. Sie helfen, das eigene Angebot vom Angebot der Konkurrenz zu unterscheiden. Die gekennzeichneten Produkte oder Dienstleistungen verankern sich im Gedächtnis von Kunden und Verbrauchern. Um eine Schöpfung gegen Nachahmung zu schützen, muss sie beim Deutschen Patent- und Markenamt in München (DPMA) angemeldet werden. Erst die Eintragung bietet einen zuverlässigen Marktschutz.
Was begründet ein Markenrecht?
Als Markenrecht kommt alles in Betracht, was das eigene Produkt oder die eigene Dienstleistung individuell kennzeichnet und unterscheidbar macht. In Betracht kommen Worte, einzelne Buchstaben, Buchstabenkombinationen, Zahlen, Zeichnungen oder dreidimensionale Gestaltungen. Oft erscheinen Merkmale dieser Art in Kombination miteinander. Eine gute Schöpfung mit einem hohen Erinnerungseffekt ist die Grundlage einer optimalen Werbung.

Typische Beispiele: Logo der Fi. BAYER, Mercedes-Stern, Logo der Deutschen Bank, Michelin-Männchen

Wer eines dieser Logos sieht, verbindet die Optik sofort mit einem bestimmten Unternehmen und der von diesem Unternehmen angebotenen Produkte oder Dienstleistungen. Eine solche Schöpfung sagt so mehr als 1000 Worte.

Die Grundlagen des Markenrechts erklärt unsere Expertin Yasmin Mahmoudi in der Videoreihe „Lexikon des Chefwissens“:

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Ist eine Markenanmeldung zweckmäßig?
Ein Markenschutz ist nur zuverlässig möglich, wenn eine Anmeldung erfolgt. Nur dann lässt sich sicherstellen, dass das Markenrecht Nachahmern verbietet, die gleiche oder eine verwechslungsträchtige Marke zu benutzen.
Markenanmeldung: wie geht das?
Der Markenschutz erfolgt durch die Anmeldung und die Eintragung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt in München (DPMA). Sie wird elektronisch über die Homepage des Patent- und Markenamtes oder unter Benutzung entsprechender Formulare auf dem Postweg bewerkstelligt. Sofern Farben und komplexe Formen eine Rolle spielen, ist Wert darauf zu legen, dass diese klar erkennbar dargestellt werden.
Welche Formulare sind maßgebend?
Zur Anmeldung ist das vom DPMA zur Verfügung gestellte Formblatt W 7005 zu verwenden. Es enthält Angaben zur Person des Anmelders. Die Schöpfung ist optisch darzustellen.
Welche Kosten verursacht eine Anmeldung?
Erfolgt die Anmeldung des Markenrechts elektronisch, fallen Kosten von 290 EUR an. Die Anmeldung in Papierform kostet 300 €. Wer grenzüberschreitend tätig ist, kann sein Werk auch EU-weit als Gemeinschaftsmarke schützen lassen. Gemeinschaftsmarken werden beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen. Allerdings schlägt die Online-Anmeldung für eine solche Gemeinschaftsmarke mit 900 EUR zu Buche. In diesem Fall sollten sich Nutzen und Kosten natürlich die Waage halten.
Ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt einzubeziehen?
Die Anmeldung ist ein stark formalisierter Vorgang. Es liegt in der Natur der Sache, dass der Vorgang komplex, erklärungsbedürftig und insbesondere fehleranfällig ist. Erhebt ein Wettbewerber oder Inhaber einer älteren Marke gegen das neue Markenrecht Widerspruch, bedarf es der begründeten Gegenwehr. Risiken lassen sich vermeiden, wenn bereits vorab die Sach- und Rechtslage recherchiert wird. Ohne kompetente anwaltliche Unterstützung erscheint dies kaum durchführbar. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte mbB unterstützt Sie gerne bei Ihrer Anmeldung und schützt Ihr bestehendes Markenrecht. Recht ist unser Metier.

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