UNESCO Konvention über „Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut“ von 1970 ist am 29. Februar 2008 auch für Deutschland in Kraft getreten.
Die Konvention gegen illegalen Handel mit Kulturgütern, der inzwischen 115 Staaten beigetreten sind, trat zuvor bereits in den wichtigen Kunstmarktländern Schweiz und Großbritannien in Kraft. Die Verpflichtungen aus der Konvention binden nicht rückwirkend. Die Umsetzung hat dessen ungeachtet für den deutschen Kunstmarkt weitreichende Folgen. Aus der Konvention folgt die Verpflichtung zu zahlreichen neuen Aufzeichnungspflichten für Kulturgüter ab einem Wert von 1000 € aufwärts.