Das Landgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Künstlers Bernd Lepouse gegen Borussia Mönchengladbach (Az. 2a 150/06). Der Fußballverein unterlag mit der Klage auf Unterlassung des Vertriebs sowie Schadenersatz im Hinblick auf eine Edition, in der der ein Stadionszene abgebildet war. Im zu entscheidenden Fall waren die geschützten Marken der Klägerin jedoch nur im Hintergrund erkennbar.

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