Filesharing

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Filesharing, Raubkopien … diese Begriffe sind den meisten Menschen schon einmal begegnet. Nicht immer ist aber ganz klar, was darunter zu verstehen ist. Auf Tauschbörsen Musik, Filme oder Software zu teilen muss nicht zwingend unerlaubt sein und zu einer Abmahnung führen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Filesharing sind allerdings sehr schwierig zu überblicken. Wer also eine Abmahnung aus Filesharing erhält und zugleich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert wird, benötigt Überblick und juristischen Rat. Umgekehrt gilt das auch für denjenigen, der sich in seinem Urheberrecht verletzt sieht und eine Abmahnung in die Wege leiten will.

Filesharing: Was ist illegal?

Um zu verstehen, wo die eigentliche Rechtswidrigkeit bei der kostenlosen Weitergabe von bestimmten Dateien liegt, hilft zunächst ein allgemeiner Blick auf Urheberrecht und Weitergabe geschützter Werke.

Anders als ein auf Papier gedrucktes Buch oder ein gemaltes Bild ermöglichen moderne Medien die Verbreitung geistigen Eigentums auf ganz neue Art. Verpackt in Dateien stehen die neuesten Filme, Musik und Bestseller für die Weitergabe bereit. Diese Daten werden ausgetauscht. Häufig schließen sich auf Tauschbörsen viele nicht namentlich bekannte Nutzer zusammen und greifen mit einer speziellen auf Filesharing ausgerichteten Software darauf zu, während diese gleichzeitig ihren Beitrag zur Weiterverbreitung leistet. Es findet auf diese Weise zwischen vielen Hunderttausenden von Nutzern Filesharing statt, ohne dass diese extra Kontakt miteinander aufnehmen müssen.
Zur Abmahnung als Filesharing im Internet führen mehrere Besonderheiten:

  • Die Daten stehen im geistigen Eigentum eines anderen.
  • Es besteht keine Genehmigung zur Weiterverbreitung.
  • Der Kaufpreis oder das Nutzungsentgelt für die Datei wird vorsätzlich umgangen.

Sind die Daten allerdings nachweislich zur allgemeinen Nutzung freigegeben, führt dies natürlich nicht beim Filesharing zur Abmahnung.

Bei einer Abmahnung im Filesharing was tun?

Nicht selten sorgen Abmahnungen zum Filesharing für große Überraschung. Dies ist dann der Fall, wenn zum Beispiel die eigenen Kinder Musik herunterladen. Sie denken nicht darüber nach, dass diese kostenlosen Musikdateien womöglich illegal sind.

Es gilt auch beim Filesharing und einer anwaltlichen Abmahnung mit Unterlassungserklärung, zunächst Ruhe zu bewahren. Vorschnelle Anrufe oder E-Mails können ebenso viel Schaden anrichten wie das Ignorieren dieser Abmahnung zum Filesharing vom Anwalt. Zeit ist aber dennoch ein wichtiger Faktor, wenn Filesharing zur Abmahnung geführt hat. Für die Abgabe der Erklärung steht oft nur eine kurze Frist zur Verfügung, nach deren Ablauf ein Gerichtsverfahren angekündigt wird.

Wer aus Angst vor Kosten diese vom Abmahnanwalt oft vorbereitete Erklärung vorschnell unterschreibt, hat bereits die ersten Kosten verursacht, ob der Vorwurf von illegalem Filesharing nun zutrifft oder nicht. Zur Vermeidung dieser Kostenfalle gibt es besondere Formulierungen, die schon im Bereich Filesharing und Abmahnung durch Urteile bestätigt wurden. Bei Abmahnung im Filesharing was tun, um die eigenen Rechte zu sichern und mögliche Kosten zu senken, ist also immer die erste Option.

Wie teuer können Raubkopien und unerlaubtes Filesharing sein?

Filesharing, mit dem Urheberrechte verletzt wurden und bei dem die Abmahnung zum Filesharing vom Anwalt in der Post ist, kann ohne Weiteres mehrere Hundert Euro kosten. In vielen Fällen werden sogar Forderungen gestellt, die bereits in den vierstelligen Bereich gehen. Auch hier gilt wieder, dass diese Forderungen nicht immer berechtigt sind. Im Gegenteil – die Kosten durch darauf spezialisierte Abmahnanwälte werden häufig so hoch angesetzt, um sich einen Verhandlungsspielraum zu lassen.

Allerdings gibt es zu Filesharing und Abmahnung Urteile mit beträchtlichen Schadensersatzsummen. Dies kann darauf beruhen, dass nicht nur eine Datei auf den Tauschbörsen als Raubkopie genutzt wurde, sondern gleich ganze Playlists mit den neuesten Hits. Insbesondere Kinder produzieren durch ihre Art von massenhaftem Filesharing im Bereich Musik für ihre Eltern sehr hohe Abmahnungen im Filesharing.

Zu beachten ist, dass bei den Kosten für Filesharing zwischen der Forderung des in seinen Urheberrechten verletzten Gegners auch die Kosten für den Anwalt aufgeführt sind. Diese berechnen sich nach dem Streitwert und den setzt dieser Anwalt nach seiner eigenen Bewertung und möglichst hoch an. Zusammen mit der ursprünglichen Forderung summiert sich der ganze Fall. Es wird noch teurer, gelangt die Streitfrage vor Gericht. Dann treten zur Abmahnung im Filesharing Kosten für das Gericht, Anwälte, Zeugen und manchmal auch Sachverständige hinzu. Eine Kostensteigerung, die es beim Filesharing zunächst zu verhindern gilt.

Überwachung beim Filesharing

Kaum ein Haushalt existiert inzwischen noch ohne Internet. Je größer die Zahl der Nutzer, desto höher ist dann auch das Risiko, dass illegales Filesharing stattfindet. Inzwischen gestehen die Gerichte den Anschlussinhabern zu, dass diese nicht über Gebühr für die Überwachung ihres Anschlusses sorgen müssen.

Während die erwachsenen Mitglieder des Haushalts sich nicht untereinander ausforschen müssen, was sie wann und in welchem Umfang im Netz machen, so gelten für Kinder etwas andere Regeln. Eltern haften zwar danach immer noch für den minderjährigen Sohn oder die Tochter, können aber den Beweis führen, dass sie die Überwachung in ausreichendem Umfang durchgeführt haben. Dazu gehört, über die Rechte und Pflichten beim Filesharing entsprechend aufzuklären.

Verjährung bei Abmahnungen, Kosten und Schadensersatz im Filesharing

So differenziert wie das Abmahnrecht selbst ist auch die Antwort auf die Frage nach der Verjährung im Filesharing. Als Faustformel gilt, dass drei Jahre nach dem ersten Mahnschreiben die Frist abgelaufen sein sollte. Doch diese Faustformel hat ihre Tücken, denn sie übersieht viele Sonderfälle, die diese Frist beeinflussen.

Von Bedeutung können sein:

  • Hemmung durch Vergleichsverhandlungen
  • Ablauf trotz Mahnbescheid wegen fehlerhafter Berechnung
  • Nicht aufgeschlüsselte Kosten und Forderung
  • Formelle Mängel wie fehlerhafte Zustellung

Wichtig ist zudem, den richtigen Zeitpunkt für die Frist und ihren Ablauf zu bestimmen. So zählt nicht das Datum, an dem die schriftliche Abmahnung zum Filesharing mit Kosten und Unterlassungserklärung eingeht. Die Frist beginnt mit dem Jahresanfang, der auf dieses Datum folgt.

Sind Sie das Ziel einer solchen Abmahnung, schützen Sie sich. Wir informieren Sie zu den aktuellen Urteilen im Filesharing und prüfen Ihre Rechte. Unsere Erfahrung sichert Sie ab. Hier finden Sie kompetente Beratung.

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