Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz „Verbraucher haben dasfolgende Widerrufsrecht“ keinen Verstoß gegen das sog. Deutlichkeitsgebot darstellt.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz „Verbraucher haben dasfolgende Widerrufsrecht“ keinen Verstoß gegen das sog. Deutlichkeitsgebot darstellt.