Die Werke des britischen Künstlers Damien Hirst sind urheberrechtlich geschützt. Wer die Werke abbilden will, muss daher grundsätzlich eine Lizenz hierfür einholen, es sei denn, eine der gesetzlichen Ausnahmen greift. Eine solche Ausnahme bildet etwa die Berichterstattung über ein aktuelles Tagesereignis. Die Kunstzeischrift Monopol reagiert auf ein Verbot von Damien Hirsts Vermarktungsfirma, die Titelgeschichte über den Künstler mit Abbildungen seiner Werke zu versehen, indem sie die für die Bilder vorgesehenen Stellen leer lässt.

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