FotorechtDie Wahrnehmung von Bildern gehört mit zu den stärksten menschlichen Sinnen und hinterlässt Gefühle und Erinnerungen von besonderem Wert. Fotografien sind allerdings kein rechtsfreier Raum. Der Bereich Fotorecht weist manchmal eine gewisse Unschärfe auf, die sich aus dem Zusammenspiel von Urheberrecht national, international, Persönlichkeitsrechten und Gemeinfreiheit ergibt.

Fotorecht ganz allgemein

Der Begriff rund um Fotorechte ist keineswegs erst von Interesse, wenn ein Bild oder Foto veröffentlicht werden soll. Die Kamera ist kein Freibrief, alles und jeden zu fotografieren, auch wenn dies immer mehr zur allgegenwärtigen Beschäftigung wird.
Fotorecht betrifft:

  • Fotografieren von Personen
  • Öffentliche Gebäude und Plätze
  • Ausgestellte Kunst oder Performance von Künstlern einschließlich Musikkonzerten
  • Urheberrechtlich geschützte Produkte oder Marken
  • Weitergabe der Bilder
  • Vervielfältigung der Bilder
  • Veröffentlichung der Bilder privat oder gewerbsmäßig

Die Unterscheidung ist eindeutig kompliziert. Schnell kommt die Frage nach dem Fotorecht auf, wenn zum Beispiel das am Straßenrand abgestellte Auto fotografiert wird oder das Haus am Wegesrand, das so idyllisch auf dem Bild aussieht.

Erlaubt ist im Fotorecht vieles, aber nicht alles

Relativ einfach ist die Entscheidung dann, wenn es sich um gesetzlich geschützte Objekte handelt, die noch dazu durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Auch ohne Kenntnisse zum Fotorecht kann sich jeder Fotograf denken, dass eine militärische Einrichtung nicht auf private oder gar kommerzielle Fotos gehört, wenn die Ablichtung staatlich nicht ausdrücklich genehmigt ist. Ähnlich streng sind die Vorschriften für Fotografen im Gerichtssaal oder heimliche Aufnahmen von Menschen in ihrer privaten Umgebung. Das Recht der Öffentlichkeit auf Information gewährt nicht zeitgleich einen Anspruch auf die dazu passenden Fotos.

Erlaubt sind hingegen Ablichtungen von den meisten öffentlichen Versammlungen oder allgemein zugänglichen Wahrzeichen. Einschränkungen gelten wieder, wenn diese öffentlichen Momente durch etwas Besonderes verändert werden wie der beleuchtete Eiffelturm bei Nacht.

Als Orientierung für private Fotos kann das Prinzip genommen werden, dass erlaubt ist, was nicht die Privatsphäre anderer verletzt oder mit besonderem Aufwand zum Motiv wird. Allgemein zugängliche Orte, Motive und Gegenstände sowie private Veranstaltungen, zu denen der Fotograf eingeladen wurde, sind ein Hinweis darauf, dass eine Abbildung erlaubt sein wird. Ein sicherer Schutz ist dies vor einer Abmahnung allerdings noch nicht, wenn nicht gerade das Fotorecht mit Vertrag geregelt wurde. Die genaue Klärung kann auch hier im Streitfall nur ein versierter Jurist für Fotorecht leisten.

Professionell: Fotorecht für Fotografen

Beim Fotorecht für Fotografen tritt eine neue Dimension zu den juristischen Fragen hinzu: Urheberrecht an den Bildern und Fotorechte mit Vertrag weitergeben. Wer mit Fotografien seinen Lebensunterhalt verdient, der gibt seine Werke weiter. Dafür erwartet er Entlohnung, wenn er die Bilder nicht als gemeinfrei in Sammlungen einstellt und womöglich auf die Namensnennung verzichtet.

Jede Kopie ist eine Verletzung dieser Rechte, denn so gehen dem Künstler Einnahmen verloren, die er dringend benötigt. Der Nutzer könnte schließlich die Fotorechte kaufen. Jede Veröffentlichung ohne Urheberrecht berechtigt den Fotografen zur Abmahnung. Umgekehrt kann er zum Ziel einer Abmahnung werden, wenn er die Rechte anderer verletzt. Gerade bei Markenprodukten geschieht dies schnell. Jede zur Veröffentlichung oder Weitergabe bestimmte Arbeit sollte sorgfältig geprüft werden, ob sich nicht ein Markeninhaber in seinen Rechten verletzt sehen könnte.

Fotorecht von Personen

Beim Recht am eigenen Bild ist besondere Aufmerksamkeit empfehlenswert. Gerade bekannte Personen können sich als Motiv lohnen, sind aber nicht in jeder Lebenslage über Publicity erfreut. Allerdings ist die zufällige Aufnahme des Popstars, der am Kolosseum vorbeispaziert, für das private Album unproblematisch. Dies gilt besonders dann, wenn dem Fotograf die Sehenswürdigkeit wichtiger ist. Selbst bei der Weiterverwertung in einem Kunstwerk kann ein Sonderrecht bestehen, wenn das Persönlichkeitsrecht zurücktreten muss.

Geltungsdauer für Fotorecht und Fotografien

Die Dauer, für die das Fotorecht gilt, kann unterschiedlich lang sein. Zumeist endet sie Jahrzehnte nach dem Tod des Fotografen. Siebzig Jahre kann dies dauern – abhängig davon, ob nicht andere Rechte diese Frist verkürzen oder verlängern.

Auch hier zeigt sich, dass Fotorecht immer individuell beurteilt werden muss, um Abmahnungen zu vermeiden oder durchzusetzen.

Gehen Sie bei Ihren eigenen Bildern oder wenn Sie Fotorechte kaufen immer auf Nummer sicher. Nutzen Sie unsere Beratung und Kompetenz zum Fotorecht, im Medienrecht und zu Abmahnfragen.

Call Now Button