Der „Lockdown Light“ zwingt Gastronomen und Fitnessstudios und viele weitere Einrichtungen ihre Betriebe wieder zu schließen. Betreiber haben die Möglichkeit gegen die neuen Corona-Schutzverordnungen Klage einzureichen. In Nordrhein-Westfalen erwägen diesen Schritt immer mehr Filialbetreiber in den genannten Branchen. 

Den gesamten Beitrag können Sie in den Westfälischen Nachrichten einsehen und nachlesen: 

Fitnessstudiobetreiber aus Münster macht mobil

Dr. Nathalie Mahmoudi

Dr. Nathalie Mahmoudi

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Partnerin

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