Der Kunstmarkt handelt nicht selten mit einzigartigen Werken, deren finanzieller Wert astronomische Höhen erreicht, deren tatsächliche Bedeutung für die Gesellschaft aber nicht messbar ist. Kommt es hierbei zu Beschädigungen oder Verlusten, so kann manch interessantes Investment oder das lange begehrte Liebhaberstück unrettbar zerstört sein. Eine Kunstversicherung hilft indes über den Schaden hinweg.

Die Kunstversicherung – was ist das eigentlich?

Wie in allen Lebensbereichen, so kann auch bei der Kunst trotz größter Vorsichtsmaßnahmen immer etwas zu Bruch gehen. Vielleicht beim Transport einer Skulptur vom Auktionator in das Haus des Käufers. Oder aber das Bild des Künstlers wird beschädigt, während dieser sein Werk gerade in eine Galerie bringen möchte. Es lassen sich unterschiedliche Szenarien finden, in denen kostbare Zeugnisse der Menschheit durch Absicht oder aus Versehen binnen Augenblicken nicht mehr zu retten waren. Zumindest der wirtschaftliche Wert soll durch eine Kunstversicherung abgedeckt werden, die ähnlich einer Hausratsversicherung für den Schadensfall vorgesehen ist.

Welche Gegenstände sind von der Kunstversicherung umfasst?

Damit eine solche Police im Notfall tatsächlich den Verlust ausgleicht, muss sie sorgfältig auf die zu schützenden Werke zugeschnitten werden. Üblicherweise gelten Kunstobjekte, Antiquitäten und Güter mit Sammlerwerten als versicherungsbedürftig. Weitergehend können aber auch alle Artikel des vorhandenen Zubehörs einbezogen werden. Für Bilder wäre etwa an den Rahmen, für Skulpturen an einen Sockel, für kleinere Gegenstände an eine Vitrine zu denken. Ob die Kunstversicherung dagegen auch eine Deckelung aller Schäden vorsieht, die an den Transportgegenständen oder Fahrzeugen auftreten können, muss stets im Einzelfall festgelegt werden. Es lassen sich zwar standardisierte Normen finden, eine individuelle Anpassung gilt indes als empfehlenswert.

Schützt die Kunstversicherung vor allen Risiken?

Die Kunstversicherung wird gemeinhin als sogenannte All-Risk-Versicherung verstanden. Ihrem Namen nach müsste sie folglich sämtliche Gefahren decken. Tatsächlich bedarf es aber in der Police einer sehr konkreten Beschreibung der zu schützenden Gegenstände, des Transportweges oder der Art der Aufbewahrung und Ausstellung. Erfahrungsgemäß kommt es bei der Bezeichnung dieser Notwendigkeiten in den Vertragsbedingungen besonders häufig zu Fehlern, durch die die Versicherung angreifbar oder sogar unwirksam wird. In diesem Falle wäre es schwierig, einen wirtschaftlichen Ausgleich für die Schadenssumme zu erlangen. Die präzise Ausformulierung sollte daher stets einem auf das Kunstrecht spezialisierten Juristen überlassen bleiben – denn das lange ersehnte Liebhaberstück oder das sinnvoll durchdachte Investitionsobjekt darf nicht durch eine kleine Unachtsamkeit gefährdet werden.

Wann greift die Kunstversicherung nicht?

Demgegenüber kann es aber auch immer wieder vorkommen, dass ein Werk durch menschliches Versagen oder den Zufall beschädigt wird. Dabei stellt sich stets die Frage, inwieweit die im Vertrag bezeichneten Voraussetzungen erfüllt wurden, die etwa für den Transport oder die Lagerung eines Bildes vorlagen. Davon abzugrenzen sind jene Gefahren, die durch politische und gesellschaftliche Unruhen, Kriegszustände, Umwelt- und Unwetterkatastrophen, einen Schädlingsbefall, kriminelle Taten oder den natürlichen Verschleiß des Werkes entstehen. Hierbei greift die Kunstversicherung regelmäßig nicht. Auch eine Erweiterung der Police auf derartige Sachverhalte gilt als schwierig, ist im Einzelfall aber möglich. Eine juristische Beratung und Begleitung des Vertragsschlusses wäre folglich stets anzuraten.

Was kostet die Kunstversicherung?

Wer jedoch im Schadensfall abgesichert sein möchte, muss zunächst investieren. Die Gebühren werden durch zwei Kriterien bestimmt. Einerseits ist es bedeutsam, welche Sicherungsmaßnahmen vorliegen, die einen Verlust oder eine Beschädigung der Skulpturen oder Bilder vermeiden können. Andererseits wird der Wert entweder des einzelnen Werkes oder der gesamten zu versichernden Sammlung ermittelt. Vor Vertragabschluss gehört eine Sichtung und Begutachtung aller einzubeziehenden Kunstgüter durch den Versicherer daher zu den Notwendigkeiten. Doch der Aufwand lohnt sich, denn nicht alleine das bezeichnete Werk ist im Zweifelsfall versichert. Auch alle zu dessen Schutz, zum Wiedererlangen, zum Transport, zur Restauration oder zur Lagerung aufgewandten Kosten sind Bestandteil der Kunstversicherung und können bei einem Schaden gedeckt werden.

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