In dem Rechtsstreit zwischen einem Münchner Journalisten und der Autorin erkannte der vorsitzende Richter der für Urheberrecht zuständigen Zivilkammer des Landgerichts München I bereits zum Prozessauftakt keine Urheberrechtsverletzung. Der Richter fand in dem Krimi keine Übernahme urheberrechtlich relevanter Elemente und damit auch keine Grundlage für einen Anspruch auf Schadenersatz oder ein Verbot des Buchs der beklagten Autorin Andrea Maria Schenkel erkannt. Der sechsfach Mord, der sowohl dem Krimi als auch einem zeitlich früher erschienenen Buch des Journalisten Peter Leschner zugrundelag, ist ein historisches Ereignis, das von beiden Parteien interpretiert wurde. Der Kläger kann wohl nicht die alleinige Verwertung des Stoffes für sich beanspruchen. Das Urteil ergeht am 21. Mai 2008.

Plagiatsvorwürfe bei auflagenstarken Werken sind nicht neu. Auch der Autor des Buchs Sakrileg, Dan Brown, musste sich gegen angebliche Urheberrechtsverletzungen verteidigen. Die gegen ihn gerichtete Klage wurde vom Londoner High Court abgewiesen.

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