Nachdem der Bundesrat das Umsetzungsgesetz zur Durchsetzungsrichtlinie durchwinkte, ist das Gesetz nun im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I Nr. 28 v. 11.7.2008, S. 1191). Mit dem Gesetz wird unter anderem das Urhebergesetz geändert. Künftig sind Abmahnkosten für geringfügige Verstöße im nicht-gewerblichen Bereich auf 100 ? beschränkt. Das Gesetz tritt am 1. September 2008 in Kraft.

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