Team

Ein Team qualifizierter Rechtsanwälte ist die Basis unseres Erfolges.

Wir stellen höchste Anforderungen an die juristische Qualität unserer Arbeit und entwickeln wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Wir legen Wert auf eine individuelle Betreuung unserer Mandanten und Kontinuität in der Beratung.

Yasmin Mahmoudi (Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Partnerin)

Tätigkeitsbereiche:
Kunstrecht (Urheberrecht, Vertragsrecht), Verlagsrecht, Wettbewerbsrecht

Beruflicher Werdegang:

  • Seit 2005 Partnerin Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte
  • Seit 2007 Repetitorin
  • Bis 2005 Associate, Clifford Chance LL.P

Studium und Ausbildung:

  • Diplomkunstrechtlerin, UK
  • Linklaters, Oppenhoff & Rädler (Referendarin)
  • CBH (Referendarin)
  • Lawfirm of David Willig, Esq. (Referendarin)
  • Stiftung Euronatur (Praktikantin)
  • Studium in Köln, Lausanne und Bonn
  • Auslandsaufenthalte in den USA, Schweiz, Spanien und Frankreich

Sprachen:

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften:

  • IFKUR (Institut für Kunst und Recht), Heidelberg
  • Kölnischer Kunstverein
  • Rechtsanwaltskammer Köln

Veröffentlichungen

 

Dr. Nathalie Mahmoudi (Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Partnerin)

(Frau Dr. Mahmoudi wird als Expertin für Vertriebsrecht vom DASV, Deutsche Anwalts- und Steurberatungsvereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. empfohlen)

Tätigkeitsbereiche:
Vertriebsrecht (Network-Marketing, Franchise), Wettbewerbsrecht, Markenrecht

Beruflicher Werdegang:

  • Seit 2007 Partnerin Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte
  • Seit 2007 Repetitorin

Studium und Ausbildung:

  • Murchison & Cumming (Referendarin)
  • LTU (Referendarin)
  • Museum Ludwig – Köln (Referendarin)
  • Linklaters, Oppenhoff & Rädler (Praktikantin)
  • WDR (Praktikantin)
  • Studium in Bonn, Barcelona, Köln und Potsdam
  • Auslandsaufenthalte in den USA und Spanien

Sprachen:

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften:

  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)
  • FDP
  • Rechtsanwaltskammer Köln
  • Kölner Anwaltverein

Veröffentlichungen

 

 

News

Rechtsverletzung durch Snippets/ Autcompletefunktion

Der Bundesgerichtshof hob heute ein Urteil auf, mit dem das OLG Köln den Unterlassungsantrag gegen Google abgewiesen hatte. Die Kläger wenden sich dabei gegen die automatische Ergänzung ihres als Suchbegriff eingegebenen Namens mit den Wörtern Betrug bzw. Scientology. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass dies eine Persönlichkeitsrechtsverletzung beinhalte, wenn die Aussage unwahr ist. In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung bleibt es dabei, dass die Haftung eine vorherige Mitteilung voraussetzt. Es ist mithin nicht erforderlich, dass der Algorithmus bereits so programmiert wird, dass entsprechende Kombinationen von vornherein ausgeschlossen wären. Ausreichend aber auch erforderlich ist es jedoch, dass der Suchmaschinenbetreiber auf einen entsprechenden Hinweis hin künftige Rechtsverletzungen unterbindet. (Quelle: Pressemitteilung 087/2013 vom 14.05.2013, Az. BGH VI ZR 269/12)

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