Eigenbedarfskündigung

Eigenbedarf rechtssicher vorbereiten und durchsetzen

Wer eine vermietete Wohnung für sich selbst oder eine andere gesetzlich begünstigte Person benötigt, kann unter bestimmten Voraussetzungen wegen Eigenbedarfs kündigen.

Eigenbedarf gehört zu den praktisch wichtigsten Kündigungsgründen im Wohnraummietrecht. Gleichzeitig entstehen viele Probleme bereits vor Ausspruch der Kündigung: Der Nutzungswunsch wird nicht ausreichend konkretisiert, die Bedarfsperson nicht richtig bezeichnet oder die tatsächlichen Umstände werden im Kündigungsschreiben unzureichend dargestellt.

Wir beraten Vermieter bei der Prüfung, Vorbereitung und Durchsetzung von Eigenbedarfskündigungen.

Wann liegt Eigenbedarf vor?

Das Gesetz erkennt ein berechtigtes Interesse insbesondere an, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt.

Entscheidend ist ein ernsthafter und nachvollziehbarer Nutzungswunsch.

Nicht jede gewünschte anderweitige Nutzung der Wohnung ist Eigenbedarf. Deshalb sollte zunächst geprüft werden, wer die Wohnung künftig nutzen soll und zu welchem konkreten Zweck.

Für welche Personen kann Eigenbedarf geltend gemacht werden?

Ob eine bestimmte Person zum begünstigten Personenkreis gehört, hängt von ihrem Verhältnis zum Vermieter und gegebenenfalls von den Umständen der persönlichen Beziehung ab.

Je weiter die familiäre oder persönliche Beziehung vom typischen Kernbereich entfernt ist, desto sorgfältiger sollte die rechtliche Einordnung erfolgen.

Wir prüfen deshalb zunächst die konkrete Bedarfsperson, bevor die Kündigung vorbereitet wird.

Was muss in der Eigenbedarfskündigung stehen?

Bei einer ordentlichen Vermieterkündigung müssen die Gründe des berechtigten Interesses grundsätzlich im Kündigungsschreiben angegeben werden.

Bei Eigenbedarf muss der Mieter nachvollziehen können, für wen die Wohnung benötigt wird und worin das Nutzungsinteresse besteht.

Eine gute Eigenbedarfskündigung ist deshalb nicht möglichst lang, sondern konkret und auf den tatsächlichen Sachverhalt zugeschnitten.

Welche Kündigungsfrist gilt?

Auch bei Eigenbedarf gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen für Vermieter.

Die Frist verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit Überlassung des Wohnraums jeweils um drei Monate.

Daneben können vertragliche Besonderheiten oder gesetzliche Sonderregelungen eine Rolle spielen.

Eigenbedarf nach Kauf einer vermieteten Wohnung

Der Erwerb einer vermieteten Wohnung beendet das bestehende Mietverhältnis nicht automatisch.

Soll die Wohnung nach dem Erwerb selbst genutzt werden, müssen die Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung gesondert geprüft werden.

Je nach Entstehung und Erwerb des Wohnungseigentums können außerdem besondere Kündigungsbeschränkungen oder Sperrfristen relevant sein.

Deshalb empfiehlt sich die Prüfung möglichst bereits vor dem Immobilienkauf, wenn die Eigennutzung für die Kaufentscheidung wesentlich ist.

Was passiert bei einem Härteeinwand des Mieters?

Der Mieter kann unter bestimmten Voraussetzungen der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.

Als Härtegründe kommen je nach Einzelfall beispielsweise gesundheitliche Umstände, hohes Alter oder Schwierigkeiten bei der Beschaffung angemessenen Ersatzwohnraums in Betracht. Das Gesetz verlangt eine Abwägung mit den berechtigten Interessen des Vermieters.

Ein Härteeinwand sollte deshalb weder ignoriert noch ungeprüft akzeptiert werden.

Was passiert, wenn der Mieter nicht auszieht?

Endet das Mietverhältnis und gibt der Mieter die Wohnung dennoch nicht zurück, kann eine Räumungsklage erforderlich werden.

Im Räumungsprozess wird regelmäßig auch geprüft, ob die Eigenbedarfskündigung wirksam war und der geltend gemachte Eigenbedarf tatsächlich besteht.

Gerade deshalb sollte die Vorbereitung der Kündigung bereits auf ein mögliches späteres Verfahren ausgerichtet sein.

Eigenbedarf fällt nach der Kündigung weg

Verändern sich die Umstände nach Ausspruch der Kündigung, kann dies rechtlich relevant werden.

Das gilt insbesondere, wenn der geltend gemachte Nutzungswunsch vor Übergabe der Wohnung entfällt.

In solchen Situationen sollte frühzeitig geprüft werden, welche Informations- und Handlungspflichten bestehen.

Eigenbedarf vor der Kündigung prüfen lassen

Bei einer Eigenbedarfskündigung entscheidet die Qualität der Vorbereitung häufig über den weiteren Verlauf.

Wir prüfen:

  • Vermieterstellung
  • Bedarfsperson
  • Nutzungswunsch
  • Kündigungsfrist
  • mögliche Kündigungsbeschränkungen
  • Besonderheiten des Mietvertrages
  • absehbare Härteeinwände
  • Inhalt des Kündigungsschreibens

Anschließend gestalten wir die Kündigung und übernehmen auf Wunsch die weitere Korrespondenz und ein erforderliches Räumungsverfahren.

Dr. Nathalie Mahmoudi, Rechtsanwältin

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Dr. Nathalie Mahmoudi

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Wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

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