Maklervertrag prüfen und gestalten
Rechtssichere Vertragsgrundlagen für Immobilienmakler
Der Provisionsanspruch eines Maklers beginnt nicht mit dem Immobilienkaufvertrag.
Er beginnt mit dem Maklervertrag.
Unklare Provisionsvereinbarungen, fehlende Dokumentation oder ungeeignete Vertragsmuster können dazu führen, dass nach erfolgreicher Vermittlung ausgerechnet über die Vergütung gestritten wird.
Wir gestalten und prüfen Maklerverträge, Makleralleinaufträge und Provisionsvereinbarungen für Immobilienmakler und Maklerunternehmen.
Ebenso beraten wir Käufer, Verkäufer, Vermieter und Mieter vor Abschluss entsprechender Vereinbarungen.
Auf dieser Seite
- Was sollte ein Maklervertrag regeln?
- Textform beim Immobilienkauf
- Einfacher Maklerauftrag und Makleralleinauftrag
- Provisionsvereinbarung
- Provision beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern
- Reservierungsvereinbarung
- Doppeltätigkeit
- Maklervertrag für Gewerbeimmobilien
- Nicht einen Vertrag prüfen – das System prüfen
Was sollte ein Maklervertrag regeln?
Je nach Geschäft sollten insbesondere folgende Punkte eindeutig geregelt werden:
- Auftraggeber
- Maklerleistung
- Vertragsgegenstand
- Nachweis oder Vermittlung
- Provisionshöhe
- Voraussetzungen des Provisionsanspruchs
- Fälligkeit
- Laufzeit
- Kündigung
- Alleinauftrag
- Doppeltätigkeit
- Aufwendungsersatz
- Mitwirkungspflichten
- gegebenenfalls besondere Vereinbarungen
Der Vertrag sollte zum tatsächlichen Geschäftsprozess des Maklerunternehmens passen.
Textform beim Immobilienkauf
Maklerverträge über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bedürfen nach § 656a BGB der Textform.
Das ist gerade bei digitalen Akquise- und Vermittlungsprozessen relevant.
Maklerunternehmen sollten deshalb nicht nur ihr Vertragsmuster prüfen, sondern den gesamten Prozess:
- Wann kommt der Vertrag zustande?
- Welche Erklärung erhält der Kunde?
- Wie wird sie dokumentiert?
- Wann erhält er das Exposé oder die Objektinformationen?
Einfacher Maklerauftrag und Makleralleinauftrag
Maklerverträge können unterschiedlich ausgestaltet werden.
Bei einem Makleralleinauftrag bindet sich der Auftraggeber stärker an einen bestimmten Makler.
Welche Verpflichtungen damit verbunden sind, sollte eindeutig geregelt werden.
Der Bundesgerichtshof erkennt einfache Makleralleinaufträge grundsätzlich an; zugleich bleibt die konkrete Vertragsgestaltung, insbesondere bei formularmäßigen Regelungen, entscheidend.
Provisionsvereinbarung
Die Provision sollte so vereinbart werden, dass für beide Seiten erkennbar ist:
- Wer zahlt?
- Wie viel?
- Für welches Geschäft?
- Unter welchen Voraussetzungen?
Ist die Höhe des Maklerlohns nicht bestimmt, enthält § 653 BGB eine gesetzliche Regelung zur üblichen Vergütung.
Für ein professionelles Maklerunternehmen ist es dennoch regelmäßig sinnvoller, die Vergütung eindeutig zu vereinbaren.
Provision beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern
Für bestimmte Wohnimmobiliengeschäfte gelten besondere Regeln.
Bei Verbraucherkäufen können die §§ 656c und 656d BGB insbesondere beeinflussen, wie die Maklerkosten zwischen Käufer und Verkäufer verteilt werden dürfen.
Maklerunternehmen sollten deshalb Vertragsmuster nicht ungeprüft auf unterschiedliche Objektarten und Kundengruppen übertragen.
Reservierungsvereinbarung
Reservierungsvereinbarungen sind rechtlich besonders sensibel.
Der Bundesgerichtshof hat formularmäßige Reservierungsgebühren in einer Konstellation, in der die Reservierungsvereinbarung den Maklervertrag ergänzte und der Kunde auch bei Scheitern des Immobilienkaufs zahlen sollte, einer AGB-Kontrolle unterzogen und die konkrete Klausel für unwirksam gehalten.
Maklerunternehmen sollten deshalb bestehende Reservierungsmodelle prüfen lassen, bevor sie standardmäßig eingesetzt werden.
Doppeltätigkeit
Soll der Makler sowohl für Verkäufer als auch Käufer tätig werden, sollte dies bereits in der Vertrags- und Informationsstruktur berücksichtigt werden.
Denn eine vertragswidrige Tätigkeit für die Gegenseite kann nach § 654 BGB zum Verlust des Provisionsanspruchs führen.
Transparente Prozesse können das Risiko späterer Streitigkeiten reduzieren.
Maklervertrag für Gewerbeimmobilien
Bei der Vermittlung von Gewerbeimmobilien können individuelle Vertragsgestaltungen besonders wichtig sein.
Das gilt etwa für:
- Verkauf von Gewerbeobjekten
- Gewerbemietverträge
- Pachtverträge
- Grundstückstransaktionen
- Projektentwicklungen
- komplexe Investmentstrukturen
Bei größeren Transaktionen können auch erfolgsabhängige Vergütungsmodelle, Exklusivität und genaue Definitionen des provisionspflichtigen Hauptgeschäfts besondere Bedeutung haben.
Vertragswerk für Maklerunternehmen
Nicht einen Vertrag prüfen – das System prüfen
Für Maklerunternehmen empfehlen wir, nicht nur ein einzelnes Vertragsformular isoliert zu betrachten.
Sinnvoller kann es sein, das gesamte Vertrags- und Dokumentationssystem zu prüfen:
Maklervertrag AGB Provisionshinweis Exposé Nachweis Kundenkommunikation Rechnung Forderungsdurchsetzung
Dadurch greifen die einzelnen Dokumente ineinander.
Externe Rechtsabteilung für Vertragsfragen
Ändert sich das Geschäftsmodell oder entsteht eine neue Vermittlungssituation, müssen nicht jedes Mal sämtliche Vertragsunterlagen neu entwickelt werden.
Als externe Rechtsabteilung kennen wir die vorhandenen Muster und können sie fortlaufend anpassen.
Das ist insbesondere sinnvoll für Maklerunternehmen mit:
- regelmäßigem Transaktionsvolumen
- mehreren Maklern oder Vertriebsmitarbeitern
- unterschiedlichen Objektarten
- Wohn- und Gewerbeimmobilien
- standardisierten digitalen Prozessen
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Nathalie Mahmoudi
Rechtsanwältin
Wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
- Telefon0221 – 272 505 10
- E-Mailinfo@mahmoudi-rechtsanwaelte.de
