Immobilien sind langfristige Vermögenswerte und zugleich Gegenstand komplexer rechtlicher Beziehungen.
Wir beraten Eigentümer, Vermieter, Investoren, Hausverwaltungen, Bestandshalter und Unternehmen bei Erwerb, Vermietung, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien.
Unsere Beratung umfasst insbesondere Mietrecht für Vermieter, Gewerbemietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Immobilienkaufrecht, Maklerrecht und Pachtrecht.
Dabei verbinden wir immobilienrechtliche Kompetenz mit unserer wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichen Beratung.
Immobilien
Unsere Schwerpunkte im Immobilienrecht
Wir beraten private und professionelle Vermieter bei allen wesentlichen Fragen des Mietverhältnisses.
Zu unserer Tätigkeit gehören insbesondere Mietrückstände, Kündigungen, Eigenbedarf, Räumungsverfahren, Mieterhöhungen, Betriebskosten, Mängel und Mietminderungen sowie Auseinandersetzungen bei Beendigung des Mietverhältnisses.
Unser Schwerpunkt liegt auf der Vertretung von Vermietern und Eigentümern.
Gewerbemietverträge sind häufig langfristige wirtschaftliche Entscheidungen.
Wir beraten Vermieter und Gewerbemieter bei Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Gewerbemietverträgen und vertreten sie bei Konflikten während und nach dem Mietverhältnis.
Dabei berücksichtigen wir neben der rechtlichen Gestaltung insbesondere Laufzeit und Optionen, Mietanpassungen, Betriebskosten, Mietzweck, Konkurrenzschutz, Investitionen, Untervermietung sowie Kündigungs- und Rückgaberegelungen.
Wohnungseigentum verbindet individuelles Eigentum mit gemeinschaftlichen Entscheidungen.
Wir beraten Wohnungseigentümer, Gemeinschaften der Wohnungseigentümer und Verwalter insbesondere bei Beschlussfassungen und Beschlussklagen, baulichen Veränderungen, Kostenverteilung, Sonderumlagen sowie bei Fragen zu Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung.
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie betrifft regelmäßig erhebliche Vermögenswerte.
Wir beraten Käufer und Verkäufer bei der Prüfung und Gestaltung von Immobilienkaufverträgen sowie bei rechtlichen Auseinandersetzungen nach Abschluss des Kaufvertrages – insbesondere bei Mängeln, Haftungsfragen und streitigen Beschaffenheitsangaben.
Wir beraten Immobilienmakler und Maklerunternehmen bei Maklerverträgen, Provisionsansprüchen und Haftungsfragen. Ebenso vertreten wir Käufer, Verkäufer, Vermieter und Mieter bei Streitigkeiten über Maklerprovisionen und Pflichtverletzungen.
Wir beraten Verpächter und Pächter bei gewerblichen Pachtverhältnissen – insbesondere bei Betriebs-, Unternehmens-, Gastronomie- und Immobilienpachtverträgen.
Dabei verbinden wir Pachtrecht, Immobilienrecht und – soweit erforderlich – Gesellschaftsrecht.
Rechtsberatung für Hausverwaltungen und Bestandshalter
Rechtliche Prozesse für professionelle Immobilienbestände.
Wer Immobilien professionell verwaltet oder hält, wird regelmäßig mit rechtlichen Fragen konfrontiert.
Mietrückstände, Kündigungen, Mieterhöhungen, Betriebskosten, Mängel, Räumungsverfahren oder Fragen bei der Rückgabe einer Immobilie sind im professionellen Immobilienbestand keine Ausnahmefälle, sondern wiederkehrende Aufgaben.
Wir beraten Hausverwaltungen, Bestandshalter und Immobiliengesellschaften laufend und schaffen klare rechtliche Prozesse für wiederkehrende Sachverhalte.
Unser Ziel ist eine Beratung, die nicht erst beginnt, wenn ein Konflikt eskaliert. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, rechtliche Fragen frühzeitig zu erkennen, Entscheidungen effizient vorzubereiten und berechtigte Ansprüche konsequent durchzusetzen.
Laufende Rechtsberatung für Immobilienunternehmen, Bestandshalter, Hausverwaltungen und professionelle Eigentümer
Immobilienrecht für Unternehmen, die täglich mit Immobilien arbeiten
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Nathalie Mahmoudi
Rechtsanwältin
Wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
- Telefon0221 – 272 505 10
- E-Mailinfo@mahmoudi-rechtsanwaelte.de
