Maklerrecht

Rechtsberatung für Immobilienmakler, Maklerunternehmen und ihre Kunden

Maklerrecht entsteht dort, wo Immobiliengeschäft und Vertragsrecht aufeinandertreffen.

Wann entsteht die Maklerprovision? Ist der Maklervertrag wirksam? War die Maklertätigkeit ursächlich für den späteren Vertragsschluss? Welche Angaben muss ein Makler überprüfen? Und wann haftet er für Angaben im Exposé oder während der Vermittlung?

Wir beraten und vertreten Immobilienmakler und Maklerunternehmen ebenso wie Verkäufer, Vermieter, Käufer und Mieter bei maklerrechtlichen Fragen.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der laufenden Beratung von Immobilienmaklern und Maklerunternehmen als externe Rechtsabteilung.

Maklerprovision

Provisionsansprüche durchsetzen und abwehren

Die Provision ist die wirtschaftliche Grundlage der Maklertätigkeit.

Gerade nach erfolgreichem Abschluss des vermittelten Geschäfts entsteht jedoch häufig Streit darüber, ob überhaupt ein Provisionsanspruch besteht.

Nach § 652 BGB setzt der Anspruch grundsätzlich voraus, dass der Hauptvertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers zustande gekommen ist.

In der Praxis stellen sich insbesondere Fragen zu:

  • Zustandekommen des Maklervertrages
  • vereinbarter Provisionshöhe
  • Nachweis- oder Vermittlungsleistung
  • Kausalität der Maklertätigkeit
  • Vorkenntnis des Kunden
  • Identität zwischen nachgewiesenem und abgeschlossenem Geschäft
  • Doppeltätigkeit
  • Fälligkeit
  • späteren Änderungen des Hauptvertrages
  • Rückforderung bereits gezahlter Provision

Wir setzen berechtigte Provisionsansprüche von Maklern außergerichtlich und gerichtlich durch und vertreten ebenso Kunden bei der Abwehr unberechtigter Provisionsforderungen.

Mehr zur Maklerprovision →

Maklervertrag

Provisionsansprüche beginnen mit einem guten Vertrag

Viele spätere Provisionsstreitigkeiten haben ihren Ursprung bereits bei der Beauftragung.

Wer ist Auftraggeber?

Welche Leistung soll der Makler erbringen?

Wie hoch ist die Provision?

Wann entsteht der Anspruch?

Besteht ein Alleinauftrag?

Darf der Makler auch für die andere Seite tätig werden?

Wir gestalten und prüfen Maklerverträge und Makleralleinaufträge und unterstützen Maklerunternehmen bei der Entwicklung rechtssicherer Vertragsunterlagen und digitaler Abschlussprozesse.

Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses bedarf der Maklervertrag nach § 656a BGB der Textform. Für bestimmte Verbraucherkäufe gelten darüber hinaus besondere gesetzliche Regeln zur Verteilung der Maklerkosten.

Mehr zum Maklervertrag →

Maklerhaftung

Wenn Angaben zum Immobilienobjekt streitig werden

Immobilienmakler vermitteln Informationen.

Gerade deshalb entstehen Haftungsrisiken häufig dort, wo Angaben zu einer Immobilie falsch, unvollständig oder missverständlich sind.

Typische Streitpunkte betreffen beispielsweise:

  • Wohn- und Nutzfläche
  • Baujahr
  • Grundstücksgröße
  • Mieteinnahmen
  • Zustand der Immobilie
  • bekannte Mängel
  • baurechtliche Situation
  • Nutzungsmöglichkeiten
  • Angaben im Exposé
  • Informationen des Verkäufers

Nicht jede falsche Information führt automatisch zu einer Haftung des Maklers.

Entscheidend ist unter anderem, woher die Information stammt, was der Makler wusste, wie er sie dargestellt hat und ob Anlass für weitere Aufklärung bestand.

Wir beraten Maklerunternehmen präventiv bei der Gestaltung ihrer Informationsprozesse und vertreten sie bei der Abwehr von Haftungsansprüchen.

Mehr zur Maklerhaftung →

Externe Rechtsabteilung für Immobilienmakler

Laufende Rechtsberatung statt Beratung erst im Streitfall

Ein professionelles Maklerunternehmen benötigt Rechtsberatung nicht nur dann, wenn eine Provision nicht gezahlt wird.

Rechtliche Fragen entstehen im Tagesgeschäft:

Ein neuer Maklervertrag soll eingeführt werden.

Ein Kunde bestreitet die Provision.

Eine Exposé-Angabe ist problematisch.

Ein Käufer verlangt Schadensersatz.

Eine Reservierungsvereinbarung soll verwendet werden.

Ein Mitarbeiter fragt, welche Informationen gegenüber Interessenten weitergegeben werden dürfen.

Ein Gewerbemietvertrag soll vermittelt werden.

Ein Verkäufer möchte besondere Bedingungen vereinbaren.

Oder ein Geschäftspartner legt einen Vertrag vor, der kurzfristig geprüft werden muss.

Für solche Situationen beraten wir Immobilienmakler und Maklerunternehmen laufend als externe Rechtsabteilung.

Was eine externe Rechtsabteilung für Maklerunternehmen übernimmt

Die Beratung kann insbesondere umfassen:

Maklerverträge und Vertragsmuster

Wir prüfen und gestalten:

  • Maklerverträge
  • Makleralleinaufträge
  • Suchaufträge
  • Provisionsvereinbarungen
  • Nachweisbestätigungen
  • Reservierungsvereinbarungen
  • sonstige Vertragsunterlagen

Provisionsfragen

Wir prüfen kurzfristig, ob ein Provisionsanspruch besteht und wie er durchgesetzt werden kann.

Exposés und Objektinformationen

Wir beraten bei rechtlich problematischen Angaben und bei der Gestaltung interner Prozesse zur Übernahme von Verkäuferinformationen.

Haftungsfälle

Wir prüfen geltend gemachte Schadensersatzansprüche und übernehmen die Kommunikation mit Anspruchstellern und deren Rechtsanwälten.

Immobilienkaufrecht

Entstehen im Zusammenhang mit einer Immobilientransaktion Fragen zum Kaufvertrag, zu Mängeln oder zur Vertragsabwicklung, können wir diese aufgrund unserer Tätigkeit im Immobilienkaufrecht unmittelbar einordnen.

Miet- und Gewerbemietrecht

Maklerunternehmen sind häufig mit mietrechtlichen Fragen ihrer Auftraggeber konfrontiert.

Wir unterstützen bei rechtlichen Fragen rund um Wohnraum, Gewerbeflächen und Pachtverhältnisse.

Gesellschafts- und Vertragsrecht

Das Maklerunternehmen selbst ist ein Unternehmen.

Deshalb beraten wir auch bei:

  • Gesellschaftsverträgen
  • Gesellschafterfragen
  • Kooperationen
  • Vertriebsstrukturen
  • allgemeinen Geschäftsverträgen
  • Marken und Kennzeichen
  • Wettbewerbsfragen

Damit endet unsere Beratung nicht beim einzelnen Immobiliengeschäft.

Prävention statt Provisionsprozess

Für Maklerunternehmen liegt der größte Nutzen anwaltlicher Beratung häufig nicht im gewonnenen Prozess.

Wirtschaftlich wertvoller kann es sein, den Prozess gar nicht erst führen zu müssen.

Klare Maklerverträge, nachvollziehbare Provisionsvereinbarungen, dokumentierte Nachweise und strukturierte Objektinformationen können spätere Auseinandersetzungen reduzieren.

Deshalb verbinden wir Vertragsgestaltung, laufende Beratung und Prozessvertretung.

Besondere Regeln bei Wohnimmobilien

Beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten besondere Vorschriften für Maklerverträge und Maklerkosten.

Der entsprechende Maklervertrag bedarf der Textform. Ist der Käufer Verbraucher und wird der Makler für beide Seiten provisionspflichtig tätig, sieht § 656c BGB grundsätzlich eine Verpflichtung in gleicher Höhe vor. Hat nur eine Seite den Makler beauftragt, begrenzt § 656d BGB unter seinen Voraussetzungen die Überwälzung der Maklerkosten auf die andere Seite.

Bei der Vermittlung von Wohnraummietverträgen gelten wiederum die besonderen Vorschriften des Wohnungsvermittlungsgesetzes, einschließlich des sogenannten Bestellerprinzips.

Für Maklerunternehmen ist deshalb wichtig, Kauf, Wohnraumvermietung und Gewerbeimmobilien rechtlich voneinander zu unterscheiden.

Gewerbeimmobilien

Auch bei der Vermittlung von Gewerbeimmobilien beraten wir Maklerunternehmen und ihre Kunden.

Dabei können sich insbesondere Fragen ergeben zu:

  • Provisionsvereinbarungen
  • Gewerbemietverträgen
  • Unternehmenskäufen mit Immobilienbezug
  • Projektentwicklungen
  • komplexen Transaktionsstrukturen
  • Nachweis und Vermittlung
  • wirtschaftlicher Identität des Hauptgeschäfts

Hier greifen Maklerrecht, Gewerbemietrecht, Immobilienkaufrecht und Gesellschaftsrecht ineinander.

Beratung für Immobilienmakler und Maklerunternehmen

Maklerrecht ist für professionelle Immobilienmakler kein gelegentliches Rechtsgebiet, sondern Bestandteil ihres Geschäftsmodells.

Wir begleiten Maklerunternehmen deshalb vom einzelnen Provisionsanspruch bis zur laufenden rechtlichen Betreuung:

Verträge gestalten Prozesse absichern Provisionen durchsetzen Haftungsrisiken reduzieren Konflikte lösen

Externe Rechtsabteilung für Ihr Maklerunternehmen

Sie möchten rechtliche Fragen nicht jedes Mal neu organisieren?

Wir stehen Maklerunternehmen auf Wunsch als laufender externer Ansprechpartner zur Verfügung.

Dr. Nathalie Mahmoudi, Rechtsanwältin

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Nathalie Mahmoudi

Rechtsanwältin

Wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

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