Immobilienkaufvertrag prüfen lassen
Rechtliche Prüfung vor dem Notartermin
Sie haben den Entwurf eines Immobilienkaufvertrages erhalten und möchten wissen, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken darin enthalten sind?
Dann sollte die Prüfung vor der notariellen Beurkundung erfolgen.
Denn mit der Unterzeichnung werden die wesentlichen Vertragsbedingungen verbindlich festgelegt. Nach dem Notartermin lassen sich ungünstige Regelungen regelmäßig nicht mehr einseitig verändern.
Wir prüfen Immobilienkaufverträge für Käufer und Verkäufer und zeigen auf, welche Punkte vor der Beurkundung geklärt oder geändert werden sollten.
Warum den Immobilienkaufvertrag anwaltlich prüfen lassen?
Der Notar nimmt bei einer Immobilientransaktion eine neutrale Stellung ein.
Er ist nicht der Interessenvertreter des Käufers und ebenso wenig der Interessenvertreter des Verkäufers.
Eine anwaltliche Prüfung verfolgt deshalb einen anderen Ansatz:
- Was bedeutet der Vertrag konkret für unsere Mandanten?
- Welche Risiken übernehmen sie?
- Welche wirtschaftlich wichtigen Punkte sind noch offen?
- Welche Regelungen sollten geändert oder ergänzt werden?
- Was prüfen wir beim Immobilienkaufvertrag?
Der Umfang hängt von Immobilie und Transaktion ab.
Regelmäßig betrachten wir insbesondere:
Kaufgegenstand
Was genau wird verkauft?
Sind Grundstück, Gebäude, Wohnung, Stellplätze, Nebenräume oder sonstige Flächen eindeutig erfasst?
Grundbuch
Welche Rechte und Belastungen bestehen?
Welche Belastungen sollen gelöscht und welche übernommen werden?
Welche Rechte Dritter können für die Nutzung oder den wirtschaftlichen Wert relevant sein?
Kaufpreis
Wie hoch ist der Kaufpreis und wie wird er gezahlt?
Bestehen besondere Zahlungsbedingungen oder Sicherungsmechanismen?
Kaufpreisfälligkeit
Unter welchen Voraussetzungen muss der Käufer zahlen?
Sind die notwendigen Voraussetzungen für eine sichere Vertragsabwicklung vorgesehen?
Übergabe
Wann wird die Immobilie übergeben?
Wann gehen Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahr über?
Welche Voraussetzungen müssen bis dahin erfüllt sein?
Zustand der Immobilie
Welche Angaben zum Zustand werden Bestandteil des Vertrages?
Welche bekannten Mängel werden aufgeführt?
Welche Angaben wurden außerhalb des Vertrages gemacht?
Haftungsausschluss
Bei gebrauchten Immobilien enthalten Kaufverträge häufig weitreichende Regelungen zur Sachmängelhaftung.
Wir prüfen, welche Ansprüche ausgeschlossen werden und welche Risiken damit auf den Käufer übergehen.
Beschaffenheitsvereinbarungen
Wenn bestimmte Eigenschaften für die Kaufentscheidung wesentlich sind, sollte geprüft werden, ob sie rechtlich hinreichend abgesichert sind.
Das kann beispielsweise betreffen:
- Wohn- oder Nutzfläche
- Bauzustand
- bestimmte Ausstattungsmerkmale
- Nutzungsmöglichkeiten
- Genehmigungen
- Vermietungszustand
Bestehende Mietverhältnisse
Bei vermieteten Immobilien prüfen wir insbesondere, welche mietvertraglichen Verhältnisse übernommen werden und welche Angaben hierzu im Kaufvertrag enthalten sind.
Räumung
Soll die Immobilie frei von Mietern oder sonstigen Nutzern übergeben werden, muss eindeutig geregelt sein, welche Verpflichtung der Verkäufer übernimmt.
Welche Unterlagen benötigen wir?
Ausgangspunkt ist regelmäßig der notarielle Vertragsentwurf.
Je nach Immobilie können zusätzlich relevant sein:
- aktueller Grundbuchauszug
- Exposé
- Baubeschreibung
- Grundrisse
- vorhandene Genehmigungen
- Mietverträge
- bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Protokolle der Eigentümerversammlungen
- Angaben zu bekannten Mängeln
- relevante Korrespondenz mit Verkäufer oder Makler
Nicht jede Transaktion benötigt dieselbe Prüfungstiefe.
Rechtliche Prüfung ist keine technische Gebäudeprüfung
Die anwaltliche Prüfung ersetzt keine technische Begutachtung der Immobilie.
Ob Dach, Leitungen, Heizung, Fassade oder Bausubstanz technisch mangelfrei sind, kann regelmäßig nur durch entsprechend qualifizierte Sachverständige beurteilt werden.
Unsere Aufgabe ist die rechtliche Einordnung der Transaktion und des Vertrages.
Bei technisch auffälligen Punkten kann es sinnvoll sein, rechtliche und technische Prüfung miteinander zu verbinden.
Kauf einer vermieteten Immobilie
Bei einer vermieteten Immobilie sollten zusätzlich die bestehenden Mietverhältnisse betrachtet werden.
Relevant können beispielsweise sein:
- Höhe der Miete
- Mietanpassungsregelungen
- Kaution
- Betriebskosten
- Mietrückstände
- Kündigungen
- Mängelstreitigkeiten
- Nebenabreden
- langfristige Mietbindungen
Für Investoren ist dies unmittelbar mit der wirtschaftlichen Bewertung der Immobilie verbunden.
Prüfung einer Eigentumswohnung
Beim Kauf einer Eigentumswohnung genügt der Blick in den Kaufvertrag regelmäßig nicht.
Zusätzlich können insbesondere geprüft werden:
Teilungserklärung Gemeinschaftsordnung Beschlüsse Kostenstruktur geplante Sanierungen Sonderumlagen
Dafür verbinden wir unsere Beratung im Immobilienkaufrecht mit dem WEG-Recht.
Vertragsänderungen vor dem Notartermin
Ergibt die Prüfung Änderungsbedarf, können wir konkrete Formulierungsvorschläge entwickeln und diese mit dem Notariat oder der Gegenseite abstimmen.
Dabei konzentrieren wir uns auf die Punkte, die für die konkrete Transaktion tatsächlich relevant sind.
Nicht jede theoretisch denkbare Vertragsänderung muss verhandelt werden.
Entscheidend ist, welche Risiken für die Kauf- oder Verkaufsentscheidung wesentlich sind.
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Ideal ist eine Prüfung, sobald der notarielle Vertragsentwurf vorliegt und noch ausreichend Zeit für Änderungen besteht.
Wir prüfen:
Vertragsentwurf rechtliche Risiken wirtschaftlich relevante Klauseln Änderungsbedarf konkrete Handlungsempfehlungen
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Nathalie Mahmoudi
Rechtsanwältin
Wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
- Telefon0221 – 272 505 10
- E-Mailinfo@mahmoudi-rechtsanwaelte.de
