Rechtsberatung für Bestandshalter und Immobiliengesellschaften
Externe Rechtsabteilung für Immobilienbestände
Ein Immobilienbestand ist kein einzelnes Rechtsverhältnis.
Er besteht aus Mietverträgen, Mietern, Finanzierung, Verwaltung, Investitionen, Gesellschaften, An- und Verkäufen und einer Vielzahl laufender Entscheidungen.
Mit wachsendem Bestand steigt deshalb der rechtliche Beratungsbedarf.
Wir beraten Bestandshalter, Immobiliengesellschaften, Investoren und Unternehmer mit größerem Immobilienvermögen bei den laufenden rechtlichen Fragen ihres Immobiliengeschäfts.
Auf Wunsch begleiten wir den Bestand dauerhaft als externe Rechtsabteilung Immobilien.
Auf dieser Seite
- Rechtliche Begleitung über den gesamten Immobilienzyklus
- Ankauf von Immobilien
- Laufende mietrechtliche Beratung
- Forderungsmanagement für Immobilienbestände
- Gewerbeimmobilien
- Pacht und Betreiberimmobilien
- WEG-Bestände
- Wenn Immobilien in Gesellschaften gehalten werden
- Kauf und Verkauf
- Verträge des Immobilienunternehmens
- Rechtliche Betreuung, die den Bestand kennt
- Portfolioweite Standards
Rechtliche Begleitung über den gesamten Immobilienzyklus
Unsere Beratung endet nicht beim Kaufvertrag oder Mietvertrag.
Wir begleiten Immobilien entlang ihres wirtschaftlichen Lebenszyklus:
Erwerben Strukturieren Vermieten Verwalten Entwickeln Konflikte lösen Veräußern
Dabei verbinden wir insbesondere:
- Immobilienkaufrecht
- Mietrecht
- Gewerbemietrecht
- WEG-Recht
- Pachtrecht
- Maklerrecht
- Vertragsrecht
- Gesellschaftsrecht
So können Immobilie und Unternehmensstruktur gemeinsam betrachtet werden.
Ankauf von Immobilien
Vor dem Erwerb einer Immobilie unterstützen wir bei der rechtlichen Prüfung der Transaktion.
Je nach Objekt können insbesondere relevant sein:
- Kaufvertragsentwurf
- Grundbuch
- bestehende Mietverhältnisse
- Gewerbemietverträge
- WEG-Unterlagen
- Nutzungsrechte
- bekannte rechtliche Risiken
- gesellschaftsrechtliche Struktur
Bei vermieteten Immobilien ist der bestehende Vertragsbestand unmittelbar Teil der wirtschaftlichen Bewertung.
Immobilien im Bestand
Laufende mietrechtliche Beratung
Nach dem Erwerb beginnt das eigentliche Bestandsmanagement.
Wir beraten insbesondere bei:
- Mietrückständen
- Kündigungen
- Räumungen
- Mieterhöhungen
- Betriebskosten
- Mietminderungen
- Mängeln
- Vertragsverletzungen
- Rückgabe
- Kaution
- Schadensersatz
Bei einer größeren Zahl von Einheiten können wiederkehrende Vorgänge standardisiert werden.
Forderungsmanagement für Immobilienbestände
Offene Forderungen sollten in einem professionell verwalteten Bestand nicht erst nach Monaten rechtlich geprüft werden.
Wir können gemeinsam Eskalationsstufen definieren:
Fälligkeit interne Mahnung anwaltliche Prüfung Kündigung Zahlungsklage Räumung Vollstreckung
Dadurch erhält die Verwaltung klare Kriterien dafür, wann ein Vorgang an uns übergeben wird.
Gewerbeimmobilien
Bei Gewerbeobjekten können einzelne Vertragsverhältnisse erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben.
Wir beraten bei:
- Prüfung von Gewerbemietverträgen
- Vertragsgestaltung
- Vertragsverhandlungen
- Nachträgen
- Verlängerungsoptionen
- Indexierung
- Mietanpassung
- Betriebskosten
- Untervermietung
- Vertragsübernahmen
- Kündigung
- Aufhebungsverträgen
- Rückgabe
Bei wiederkehrenden Vermietungen können Vertragsstandards entwickelt werden.
Pacht und Betreiberimmobilien
Bei Hotels, Gastronomie, Freizeitimmobilien oder anderen Betreiberkonzepten können Pachtverträge eine zentrale Rolle spielen.
Wir beraten bei:
- Betriebspacht
- Unternehmenspacht
- Hotelpacht
- Gastronomiepacht
- Pachtanpassungen
- Inventar
- Investitionen
- Betreiberwechsel
- Kündigung
- Aufhebungsverträgen
Hier verbinden wir Immobilien- und Unternehmensrecht.
WEG-Bestände
Hält ein Investor mehrere Eigentumswohnungen, entstehen neben Mietrechtsfragen auch WEG-rechtliche Themen.
Wir beraten beispielsweise bei:
- Beschlüssen
- Beschlussklagen
- Sanierungen
- Sonderumlagen
- Kostenverteilung
- baulichen Veränderungen
- Gemeinschaftsordnungen
Gerade vor dem Ankauf weiterer Einheiten kann die WEG-Struktur wirtschaftlich relevant sein.
Gesellschaftsrecht und Immobilien
Wenn Immobilien in Gesellschaften gehalten werden
Professionelle Immobilienbestände werden häufig über Gesellschaften strukturiert.
Damit entstehen Fragen, die über das klassische Immobilienrecht hinausgehen.
Wir beraten unter anderem bei:
- Gründung und Gestaltung von Immobiliengesellschaften
- Gesellschaftsverträgen
- Beteiligungsstrukturen
- Gesellschaftervereinbarungen
- Geschäftsführerfragen
- Aufnahme oder Ausscheiden von Gesellschaftern
- Umstrukturierungen
- Unternehmenskäufen und Beteiligungstransaktionen
So können wir Immobilie und Gesellschaft gemeinsam betrachten.
Kauf und Verkauf
Immobilienbestände verändern sich.
Objekte werden erworben, entwickelt, gehalten und wieder veräußert.
Wir unterstützen bei der rechtlichen Vorbereitung und Vertragsgestaltung und beziehen bei Bedarf bestehende Miet- und Pachtverhältnisse in die Transaktion ein.
Bei gesellschaftsrechtlich strukturierten Transaktionen können zusätzlich die entsprechenden Unternehmensfragen berücksichtigt werden.
Verträge des Immobilienunternehmens
Ein Immobilienunternehmen schließt nicht nur Mietverträge.
Auch andere Geschäftsbeziehungen benötigen rechtliche Strukturen.
Wir prüfen und gestalten beispielsweise:
- Maklerverträge
- Dienstleistungsverträge
- Kooperationsverträge
- sonstige Geschäftsverträge
Damit kann die laufende Beratung über das einzelne Objekt hinausgehen.
Externe Rechtsabteilung Immobilien
Rechtliche Betreuung, die den Bestand kennt
Bei einer laufenden Zusammenarbeit kennen wir zunehmend:
- Immobilienbestand
- Gesellschaftsstruktur
- Vertragsmuster
- Verwaltung
- wirtschaftliche Prioritäten
- typische Konflikte
- Entscheidungswege
Neue Rechtsfragen müssen dadurch nicht jedes Mal vollständig neu eingeordnet werden.
Das spart Abstimmungsaufwand und ermöglicht eine schnellere rechtliche Bewertung.
Portfolioweite Standards
Bei mehreren Immobilien lohnt es sich, rechtliche Fragen nicht objektweise völlig unterschiedlich zu behandeln.
Wir können gemeinsam Standards entwickeln für:
- Mietverträge
- Gewerbemietverträge
- Kündigungsprozesse
- Mieterhöhungen
- Betriebskosten
- Forderungsmanagement
- Vertragsprüfung
- Übergaben
- rechtliche Eskalation
Dadurch entsteht aus anwaltlicher Beratung ein Bestandteil des Bestandsmanagements.
Beratung für Geschäftsführer und Asset Management
Unsere Ansprechpartner sind häufig Geschäftsführung, Asset Management, Property Management oder die interne Verwaltung.
Dabei geht es nicht darum, jede operative Frage anwaltlich zu bearbeiten.
Wir werden dort eingebunden, wo eine Entscheidung rechtliche oder wirtschaftlich relevante Risiken erzeugt.
Operatives Geschäft intern. Rechtlich relevante Entscheidungen gemeinsam. Gerichtliche Durchsetzung durch uns.
Weitere Themen
Für professionelle Immobilienakteure
Rechtsberatung, die mit Ihrem Portfolio wächst
Ein größerer Immobilienbestand benötigt keine Sammlung voneinander unabhängiger Einzelmandate.
Er benötigt klare rechtliche Prozesse.
Wir entwickeln gemeinsam eine Zusammenarbeit, die zu Anzahl und Art der Immobilien sowie zum tatsächlichen Beratungsbedarf passt.
Sie steuern Ihr Portfolio. Wir sichern die rechtlichen Strukturen dahinter.
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Nathalie Mahmoudi
Rechtsanwältin
Wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
- Telefon0221 – 272 505 10
- E-Mailinfo@mahmoudi-rechtsanwaelte.de
