Rechtsberatung für Bestandshalter und Immobiliengesellschaften

Externe Rechtsabteilung für Immobilienbestände

Ein Immobilienbestand ist kein einzelnes Rechtsverhältnis.

Er besteht aus Mietverträgen, Mietern, Finanzierung, Verwaltung, Investitionen, Gesellschaften, An- und Verkäufen und einer Vielzahl laufender Entscheidungen.

Mit wachsendem Bestand steigt deshalb der rechtliche Beratungsbedarf.

Wir beraten Bestandshalter, Immobiliengesellschaften, Investoren und Unternehmer mit größerem Immobilienvermögen bei den laufenden rechtlichen Fragen ihres Immobiliengeschäfts.

Auf Wunsch begleiten wir den Bestand dauerhaft als externe Rechtsabteilung Immobilien.

Rechtliche Begleitung über den gesamten Immobilienzyklus

Unsere Beratung endet nicht beim Kaufvertrag oder Mietvertrag.

Wir begleiten Immobilien entlang ihres wirtschaftlichen Lebenszyklus:

Erwerben Strukturieren Vermieten Verwalten Entwickeln Konflikte lösen Veräußern

Dabei verbinden wir insbesondere:

  • Immobilienkaufrecht
  • Mietrecht
  • Gewerbemietrecht
  • WEG-Recht
  • Pachtrecht
  • Maklerrecht
  • Vertragsrecht
  • Gesellschaftsrecht

So können Immobilie und Unternehmensstruktur gemeinsam betrachtet werden.

Ankauf von Immobilien

Vor dem Erwerb einer Immobilie unterstützen wir bei der rechtlichen Prüfung der Transaktion.

Je nach Objekt können insbesondere relevant sein:

  • Kaufvertragsentwurf
  • Grundbuch
  • bestehende Mietverhältnisse
  • Gewerbemietverträge
  • WEG-Unterlagen
  • Nutzungsrechte
  • bekannte rechtliche Risiken
  • gesellschaftsrechtliche Struktur

Bei vermieteten Immobilien ist der bestehende Vertragsbestand unmittelbar Teil der wirtschaftlichen Bewertung.

Immobilien im Bestand

Laufende mietrechtliche Beratung

Nach dem Erwerb beginnt das eigentliche Bestandsmanagement.

Wir beraten insbesondere bei:

  • Mietrückständen
  • Kündigungen
  • Räumungen
  • Mieterhöhungen
  • Betriebskosten
  • Mietminderungen
  • Mängeln
  • Vertragsverletzungen
  • Rückgabe
  • Kaution
  • Schadensersatz

Bei einer größeren Zahl von Einheiten können wiederkehrende Vorgänge standardisiert werden.

Forderungsmanagement für Immobilienbestände

Offene Forderungen sollten in einem professionell verwalteten Bestand nicht erst nach Monaten rechtlich geprüft werden.

Wir können gemeinsam Eskalationsstufen definieren:

Fälligkeit interne Mahnung anwaltliche Prüfung Kündigung Zahlungsklage Räumung Vollstreckung

Dadurch erhält die Verwaltung klare Kriterien dafür, wann ein Vorgang an uns übergeben wird.

Gewerbeimmobilien

Bei Gewerbeobjekten können einzelne Vertragsverhältnisse erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben.

Wir beraten bei:

  • Prüfung von Gewerbemietverträgen
  • Vertragsgestaltung
  • Vertragsverhandlungen
  • Nachträgen
  • Verlängerungsoptionen
  • Indexierung
  • Mietanpassung
  • Betriebskosten
  • Untervermietung
  • Vertragsübernahmen
  • Kündigung
  • Aufhebungsverträgen
  • Rückgabe

Bei wiederkehrenden Vermietungen können Vertragsstandards entwickelt werden.

Pacht und Betreiberimmobilien

Bei Hotels, Gastronomie, Freizeitimmobilien oder anderen Betreiberkonzepten können Pachtverträge eine zentrale Rolle spielen.

Wir beraten bei:

  • Betriebspacht
  • Unternehmenspacht
  • Hotelpacht
  • Gastronomiepacht
  • Pachtanpassungen
  • Inventar
  • Investitionen
  • Betreiberwechsel
  • Kündigung
  • Aufhebungsverträgen

Hier verbinden wir Immobilien- und Unternehmensrecht.

WEG-Bestände

Hält ein Investor mehrere Eigentumswohnungen, entstehen neben Mietrechtsfragen auch WEG-rechtliche Themen.

Wir beraten beispielsweise bei:

  • Beschlüssen
  • Beschlussklagen
  • Sanierungen
  • Sonderumlagen
  • Kostenverteilung
  • baulichen Veränderungen
  • Gemeinschaftsordnungen

Gerade vor dem Ankauf weiterer Einheiten kann die WEG-Struktur wirtschaftlich relevant sein.

Gesellschaftsrecht und Immobilien

Wenn Immobilien in Gesellschaften gehalten werden

Professionelle Immobilienbestände werden häufig über Gesellschaften strukturiert.

Damit entstehen Fragen, die über das klassische Immobilienrecht hinausgehen.

Wir beraten unter anderem bei:

  • Gründung und Gestaltung von Immobiliengesellschaften
  • Gesellschaftsverträgen
  • Beteiligungsstrukturen
  • Gesellschaftervereinbarungen
  • Geschäftsführerfragen
  • Aufnahme oder Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Umstrukturierungen
  • Unternehmenskäufen und Beteiligungstransaktionen

So können wir Immobilie und Gesellschaft gemeinsam betrachten.

Kauf und Verkauf

Immobilienbestände verändern sich.

Objekte werden erworben, entwickelt, gehalten und wieder veräußert.

Wir unterstützen bei der rechtlichen Vorbereitung und Vertragsgestaltung und beziehen bei Bedarf bestehende Miet- und Pachtverhältnisse in die Transaktion ein.

Bei gesellschaftsrechtlich strukturierten Transaktionen können zusätzlich die entsprechenden Unternehmensfragen berücksichtigt werden.

Verträge des Immobilienunternehmens

Ein Immobilienunternehmen schließt nicht nur Mietverträge.

Auch andere Geschäftsbeziehungen benötigen rechtliche Strukturen.

Wir prüfen und gestalten beispielsweise:

  • Maklerverträge
  • Dienstleistungsverträge
  • Kooperationsverträge
  • sonstige Geschäftsverträge

Damit kann die laufende Beratung über das einzelne Objekt hinausgehen.

Externe Rechtsabteilung Immobilien

Rechtliche Betreuung, die den Bestand kennt

Bei einer laufenden Zusammenarbeit kennen wir zunehmend:

  • Immobilienbestand
  • Gesellschaftsstruktur
  • Vertragsmuster
  • Verwaltung
  • wirtschaftliche Prioritäten
  • typische Konflikte
  • Entscheidungswege

Neue Rechtsfragen müssen dadurch nicht jedes Mal vollständig neu eingeordnet werden.

Das spart Abstimmungsaufwand und ermöglicht eine schnellere rechtliche Bewertung.

Portfolioweite Standards

Bei mehreren Immobilien lohnt es sich, rechtliche Fragen nicht objektweise völlig unterschiedlich zu behandeln.

Wir können gemeinsam Standards entwickeln für:

  • Mietverträge
  • Gewerbemietverträge
  • Kündigungsprozesse
  • Mieterhöhungen
  • Betriebskosten
  • Forderungsmanagement
  • Vertragsprüfung
  • Übergaben
  • rechtliche Eskalation

Dadurch entsteht aus anwaltlicher Beratung ein Bestandteil des Bestandsmanagements.

Beratung für Geschäftsführer und Asset Management

Unsere Ansprechpartner sind häufig Geschäftsführung, Asset Management, Property Management oder die interne Verwaltung.

Dabei geht es nicht darum, jede operative Frage anwaltlich zu bearbeiten.

Wir werden dort eingebunden, wo eine Entscheidung rechtliche oder wirtschaftlich relevante Risiken erzeugt.

Operatives Geschäft intern. Rechtlich relevante Entscheidungen gemeinsam. Gerichtliche Durchsetzung durch uns.

Rechtsberatung, die mit Ihrem Portfolio wächst

Ein größerer Immobilienbestand benötigt keine Sammlung voneinander unabhängiger Einzelmandate.

Er benötigt klare rechtliche Prozesse.

Wir entwickeln gemeinsam eine Zusammenarbeit, die zu Anzahl und Art der Immobilien sowie zum tatsächlichen Beratungsbedarf passt.

Sie steuern Ihr Portfolio. Wir sichern die rechtlichen Strukturen dahinter.

Dr. Nathalie Mahmoudi, Rechtsanwältin

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Nathalie Mahmoudi

Rechtsanwältin

Wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Kontaktieren Sie uns

Call Now Button