Externe Rechtsabteilung für Immobilienmakler
Laufende Rechtsberatung für Maklerunternehmen
Ein Immobilienmakler benötigt nicht nur dann einen Rechtsanwalt, wenn die Provision nicht gezahlt wird.
Rechtliche Fragen entstehen während des gesamten Vermittlungsprozesses:
Wie sollte der Maklervertrag gestaltet sein?
Kann eine bestimmte Provision vereinbart werden?
Darf eine Information des Verkäufers in das Exposé übernommen werden?
Wie reagieren wir auf eine Haftungsforderung?
Ist eine Reservierungsvereinbarung zulässig?
Was passiert, wenn der Kunde die Provision verweigert?
Und wie ist ein ungewöhnliches Immobiliengeschäft rechtlich einzuordnen?
Wir beraten Immobilienmakler und Maklerunternehmen dauerhaft als externe Rechtsabteilung.
Auf dieser Seite
- Ein Ansprechpartner für Makler- und Unternehmensrecht
- Maklerverträge
- Vom Lead bis zur Provision
- Exposé und Objektinformationen
- Verkäuferinformationen strukturieren
- Maklerprovision
- Vom Rechnungsversand bis zur Klage
- Maklerhaftung
- Immobilienkaufrecht
- Gewerbeimmobilien
- Wir beraten nicht nur die Vermittlung, sondern das Unternehmen
- Marken, Wettbewerb und Vertrieb
Ein Ansprechpartner für Makler- und Unternehmensrecht
Ein Maklerunternehmen bewegt sich an der Schnittstelle verschiedener Rechtsgebiete.
Deshalb beschränkt sich unsere laufende Beratung nicht auf das klassische Maklerrecht.
Wir verbinden insbesondere:
- Maklerrecht
- Immobilienkaufrecht
- Mietrecht
- Gewerbemietrecht
- Pachtrecht
- Vertragsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Markenrecht
- Gesellschaftsrecht
Damit können wir nicht nur die einzelne Vermittlung, sondern auch das Maklerunternehmen selbst beraten.
Maklerverträge
Ein belastbarer Provisionsanspruch beginnt mit einem guten Vertrag.
Wir prüfen und gestalten:
- Maklerverträge
- Makleralleinaufträge
- Suchaufträge
- Provisionsvereinbarungen
- Vertragsmuster
- Nachweisbestätigungen
- sonstige maklerrechtliche Vereinbarungen
Dabei berücksichtigen wir nicht nur den Vertragstext, sondern auch den tatsächlichen Abschlussprozess.
Vertragsprozesse
Vom Lead bis zur Provision
Ein Maklervertrag sollte in den tatsächlichen Vertriebsprozess passen.
Deshalb betrachten wir bei Bedarf den gesamten Ablauf:
Lead Kontakt Maklervertrag Exposé Besichtigung Nachweis Hauptvertrag Rechnung Provision
Ziel ist, dass rechtliche Dokumentation und operativer Vertriebsprozess zusammenpassen.
Exposé und Objektinformationen
Das Exposé gehört zu den wichtigsten Dokumenten eines Maklerunternehmens.
Gleichzeitig können falsche oder missverständliche Objektangaben Haftungsrisiken erzeugen.
Wir beraten insbesondere bei Fragen zu:
- Wohnfläche
- Nutzfläche
- Grundstücksgröße
- Baujahr
- Zustand
- Mängeln
- Mieteinnahmen
- Renditeangaben
- Genehmigungen
- Nutzungsmöglichkeiten
Dabei geht es nicht darum, jedes Exposé anwaltlich freizugeben.
Wichtiger ist ein rechtlich sinnvoller Prozess für den Umgang mit Objektinformationen.
Verkäuferinformationen strukturieren
Viele Informationen erhält der Makler vom Eigentümer.
Deshalb sollte nachvollziehbar sein:
- Welche Angaben stammen vom Verkäufer?
- Welche Unterlagen liegen vor?
- Welche Angaben wurden durch den Makler selbst überprüft?
- Wo bestehen erkennbare Unsicherheiten?
Wir helfen Maklerunternehmen, entsprechende Dokumentationsprozesse aufzubauen.
Maklerprovision
Wird eine berechtigte Provision nicht gezahlt, prüfen und verfolgen wir den Anspruch.
Dabei betrachten wir insbesondere:
- Maklervertrag
- Provisionsvereinbarung
- Nachweis oder Vermittlung
- Hauptvertrag
- Kausalität
- Vorkenntnis
- mögliche Einwendungen
Bei laufend betreuten Maklerunternehmen kann die Forderungsdurchsetzung nach einem standardisierten Prozess erfolgen.
Forderungsmanagement für Maklerunternehmen
Vom Rechnungsversand bis zur Klage
Offene Provisionen sollten nicht jedes Mal neu organisiert werden.
Möglich ist beispielsweise:
Rechnung interne Erinnerung Übergabe an uns rechtliche Prüfung anwaltliche Zahlungsaufforderung Klage
Dabei kann vorab definiert werden, welche Unterlagen bei Übergabe eines Falles erforderlich sind.
Maklerhaftung
Wird gegen das Maklerunternehmen ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht, prüfen wir:
- behauptete Pflichtverletzung
- Exposé
- Herkunft der Angaben
- Kundenkommunikation
- Dokumentation
- Kausalität
- behaupteten Schaden
Wir übernehmen die Kommunikation mit Anspruchstellern und deren Rechtsanwälten und stimmen das weitere Vorgehen bei Bedarf mit dem Haftpflichtversicherer ab.
Immobilienkaufrecht
Im Vermittlungsgeschäft entstehen regelmäßig Fragen, die über das Maklerrecht hinausgehen.
Beispielsweise:
- Mängel nach Immobilienkauf
- Angaben im Kaufvertrag
- bestehende Mietverhältnisse
- WEG-Unterlagen
- Teilungserklärung
- Sonderumlagen
- Übergabe
Aufgrund unserer immobilienrechtlichen Ausrichtung können wir solche Fragen unmittelbar einordnen.
Gewerbeimmobilien
Bei Gewerbeimmobilien treffen häufig mehrere Rechtsgebiete aufeinander.
Wir beraten Maklerunternehmen bei rechtlichen Fragen rund um:
- Gewerbemietverträge
- Pachtverträge
- Provisionsvereinbarungen
- Vertragsübernahmen
- Unternehmensverkäufe mit Immobilienbezug
- gewerbliche Immobilientransaktionen
Gerade bei größeren Deals kann dies die Zusammenarbeit mit Kunden und deren Beratern erleichtern.
Gesellschaftsrecht für Maklerunternehmen
Wir beraten nicht nur die Vermittlung, sondern das Unternehmen
Wächst ein Maklerunternehmen, entstehen gesellschaftsrechtliche Fragen.
Wir beraten unter anderem bei:
- GmbH-Gründung
- Gesellschaftsverträgen
- Aufnahme weiterer Gesellschafter
- Beteiligungsmodellen
- Geschäftsführerfragen
- Gesellschafterstreit
- Umstrukturierungen
- Unternehmensverkauf und Nachfolge
Damit kann die rechtliche Begleitung mit dem Unternehmen wachsen.
Marken, Wettbewerb und Vertrieb
Auch die Außendarstellung und Vertriebsorganisation eines Maklerunternehmens kann rechtliche Fragen aufwerfen.
Aufgrund unserer Beratung im Wirtschaftsrecht können wir insbesondere auch Themen aus:
- Markenrecht
- Wettbewerbsrecht
- Vertragsrecht
- Vertriebsrecht
einbeziehen.
So muss für angrenzende unternehmerische Fragen nicht jeweils eine neue Kanzlei gesucht werden.
Rechtliche Unterstützung für Mitarbeiter
In einem wachsenden Maklerunternehmen entstehen viele Rechtsfragen nicht auf Ebene der Geschäftsführung, sondern im Vertrieb.
Ein Mitarbeiter ist unsicher, ob eine Information in das Exposé darf.
Ein Kunde bestreitet den Maklervertrag.
Eine ungewöhnliche Provisionskonstellation entsteht.
Ein Interessent droht mit Ansprüchen.
Für definierte Themen können wir als rechtliche Eskalationsstelle dienen.
Vertragsmuster und Wissensbasis
Bei einer laufenden Zusammenarbeit entsteht mit der Zeit ein auf das Unternehmen zugeschnittenes Vertrags- und Prozesssystem.
Dazu können gehören:
- freigegebene Vertragsmuster
- Standardklauseln
- Checklisten
- Dokumentationsanforderungen
- Eskalationsregeln
- wiederkehrende Handlungsempfehlungen
So muss dieselbe Rechtsfrage nicht mehrfach von Grund auf neu gelöst werden.
Vom Provisionsfall zur externen Rechtsabteilung
Viele Mandatsbeziehungen können mit einem einzelnen Provisions- oder Haftungsfall beginnen.
Entscheidend ist, ob daraus eine dauerhafte Zusammenarbeit entsteht.
Wenn wir Geschäftsmodell, Verträge und Prozesse kennen, können wir das Unternehmen wesentlich effizienter begleiten.
Dann geht es nicht mehr nur darum:
„Können Sie diese Provision einklagen?“
Sondern:
„Wie organisieren wir unser Maklergeschäft rechtlich so, dass solche Fragen schnell und verlässlich gelöst werden?“
Weitere Themen
Für professionelle Immobilienakteure
Externe Rechtsabteilung für Ihr Maklerunternehmen
Nicht jedes Maklerunternehmen benötigt einen eigenen Unternehmensjuristen.
Aber jedes professionelle Maklerunternehmen benötigt einen verlässlichen Umgang mit rechtlichen Risiken.
Wir übernehmen diese Funktion auf Wunsch extern.
Verträge Vermittlung Provision Haftung Immobilienrecht Unternehmensrecht
Ein Ansprechpartner für die rechtlichen Fragen Ihres Maklergeschäfts.
Sie vermitteln Immobilien. Wir kümmern uns um die rechtlichen Strukturen Ihres Unternehmens.
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Nathalie Mahmoudi
Rechtsanwältin
Wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
- Telefon0221 – 272 505 10
- E-Mailinfo@mahmoudi-rechtsanwaelte.de
